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Glossar
Die Bundesregierung stärkt die Rechte der Verbraucher. Sie schafft die Rahmenbedingungen für angemessene Verbraucherrechte, für den Schutz vor Täuschung und Irreführung. Das gilt für unterschiedlichste Bereiche: Von Lebensmitteln über das Versicherungsrecht bis hin zum Internet und zu Fahrgastrechten.
So wurden in der Finanzwirtschaft strengere Standards für den Vertrieb von Finanzprodukten eingeführt. Mit dem neuen Verbraucherinformationsgesetz gibt es für die Bürgerinnen und Bürger Behördenauskünfte zu Produkten schnell und unbürokratisch. Das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet schützt seit September 2012 mit der sogenannten Button-Lösung wirksam vor Abzockgeschäften im Internet.
Die Stiftung Warentest bietet seit 45 Jahren den Verbrauchern neutrale, zuverlässige und kompetente Orientierung am Markt. Die Bundesregierung hat die Stiftung seit 1964 durch jährliche Zuschüsse unterstützt. Zur Stärkung ihrer finanziellen Unabhängigkeit erhöhte der Bund in den Jahren 2010 bis 2012 das Stiftungskapital um 50 Millionen Euro. In 2013 werden die Mittel für Verbraucherinformation um weitere rund 6,5 Millionen Euro aufgestockt – insbesondere für Geldanlagen und Altersvorsorge sowie Informationen im Gesundheitsbereich.
Deutschland unterstützt die Vereinten Nationen seit seinem Beitritt 1973 bei Konfliktverhütung, Abrüstung und der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Es setzt sich mit Nachdruck dafür ein, Autorität und Effizienz der Vereinten Nationen zu stärken.
Mit dem nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat in den Jahren 2011/2012 knüpft Deutschland als wichtiger Akteur der Staatengemeinschaft an sein bisheriges Engagement an. Ende 2012 scheidet Deutschland nach zwei Jahren als nicht-ständige Mitglieder aus dem Sicherheitsrat aus.
Der Vertrag von Lissabon ist die Rechtsgrundlage der Europäischen Union. Er trat am 1. Dezember 2009 in Kraft und besteht aus zwei Verträgen: dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU.
Die Verträge enthalten die Werte und Ziele der Union, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und definieren die Rolle der Organe und Institutionen der EU. Außerdem regeln sie die Gesetzgebung der EU, das Verhältnis zwischen der Union und ihren Mitgliedsländern und die Außen- und Sicherheitspolitik der EU.
Die Bundesregierung hat im August 2010 das Regierungsprogramm "Vernetzte und transparente Verwaltung" beschlossen. Es ist die übergreifende Strategie für den weiteren Modernisierungsprozess in der Bundesverwaltung in der laufenden Legislaturperiode
Ziel des Programms ist es, Effizienz und Effektivität der Verwaltung weiter zu steigern. Denn der gesellschaftliche, technologische und demografische Wandel fordert auch in diesem Bereich Innovationen. Die Modernisierung von Staat und Verwaltung und der Abbau überflüssiger Bürokratie sind daher wichtig.
