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Glossar

Wer Grundsicherung bezieht, muss seine Vermögensverhältnisse offenlegen. Grundsätzlich werden alle Vermögenswerte – also Ersparnisse, Wertgegenstände, Immobilien und andere -  angerechnet. Lediglich das „Schonvermögen“ darf behalten werden und wird von der Berechnung der staatlichen Leistungen ausgenommen.

Zum Schonvermögen gehören  Freibeträge bei Geldvermögen, Freibeträge für Renten- oder Lebensversicherungen, selbstgenutztes Wohneigentum oder ein Auto. Wohnung und Auto müssen angemessen sein. Bei Wertgegenständen – zum Beispiel Kunstgegenstände, Schmuck, Sammlungen, Möbel – muss im Einzelfall die Anrechenbarkeit geprüft werden.

Ein alleinlebender Leistungsberechtigter hat Anspruch auf ein Vermögen von 1.600 Euro. Leistungsberechtigte in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dürfen über ein Schonvermögen von 2.600 Euro verfügen.

Die Vermögensfreigrenzen erhöhen sich, wenn ein Leistungsberechtigter mit einem Ehegatten oder Lebenspartner zusammenlebt: 614 Euro für den Ehegatten oder Lebenspartner und 256 Euro für jeden, der von diesem Personenkreis unterhalten wird.

Bei Kindern und deren Eltern erhöhen sich die Freigrenzen von 1.600 beziehungsweise 2.600 Euro um 614 Euro für einen Elternteil und 256 Euro pro Kind.

Bei der Altersvorsorge ist die Riester-Rente anrechnungsfrei. Das bedeutet, dass das angesparte Altersvorsorgekapital nicht während der Ansparphase für den Lebensunterhalt eingesetzt werden muss.

Andere kapitale Geldanlagen sind auch möglich. Hier verlangt der Gesetzgeber, dass die Kapitalgrenze von 750 Euro je Lebensalter eingehalten wird. Gleichzeitig muss der Auszahlungszeitpunkt für das angesparte Kapital vertraglich auf den Rentenbeginn festgelegt sein.

Deutschland hat bereits 2009 eine Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Diese ist hinsichtlich der Obergrenze des Defizits noch strenger als der Fiskalvertrag vorschreibt: Der Haushalt des Bundes darf ab 2016 nur noch ein Defizit von 0,35 Prozent aufweisen. Die Haushalte der Länder dürfen gar kein Defizit mehr verzeichnen.

Die für die Schuldenbremse wichtige „strukturelle Nettokreditaufnahme“ lag bereits 2012 mit einem Wert von 0,32 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) unter der für den Bund dauerhaft geltenden Obergrenze von 0,35 Prozent des BIP. Damit wurde die reguläre Obergrenze schon im zweiten Jahr der Anwendung der Schuldenbremse eingehalten.

Informationen des Ministeriums

Der Bundesregierung ist die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West ein Grundanliegen in ihrer Politik.

Mit dem Solidaritätszuschlag soll eine Anpassung von Staat und Wirtschaft an die veränderten Bedingungen und Aufgaben nach der Herstellung der Deutschen Einheit erreicht werden. Er wird sowohl in West- als auch in Ostdeutschland erhoben. Der Solidaritätszuschlag ist eine sogenannte Ergänzungsabgabe und wird als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftssteuer erhoben. Er steht als direkte Steuer dem Bund zu und leistet einen wichtigen Beitrag für die Finanzierung der Gesamtausgaben des Bundes.

In vielen Bereichen sind bei der Angleichung der Lebensverhältnisse Fortschritte zu verzeichnen. Besonders bei der Bildung und im Gesundheitsbereich sind keine Unterschiede mehr zwischen Ost und West sichtbar. In der Kinderbetreuung sind die neuen Länder sogar Vorreiter.

Um noch bestehende Unterschiede in der Wirtschaftskraft und am Arbeitsmarkt abzubauen, unterstützt die Bundesregierung gewerbliche Investitionen. Die Erfolge sind unverkennbar: Die Arbeitslosigkeit in den neuen Ländern sinkt. Im Sommer 2012 erreichte sie den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung.

Der Solidaritätszuschlag hat von 1991 bis 2011 zu rund 212 Milliarden Euro Einnahmen für die Staatskasse geführt. Diese Einnahmen sind fest in den Bundeshaushalt eingeplant, um immer noch bestehende Lasten der deutschen Wiedervereinigung zu beseitigen. Deshalb kann nicht auf die Finanzmittel aus dem Solidaritätszuschlag verzichtet werden.

Der Bund zahlt den neuen Ländern seit 1995 sogenannte besondere Mittel. Damit wollen Belastungen abgebaut werden, die auf die Teilung Deutschlands zurückzuführen sind. Außerdem sollen so die geringere Finanzkraft der ostdeutschen Städte und Gemeinden ausgeglichen werden.

Diese Sonderzuweisungen, kurz: Soli-Mittel, beliefen sich zwischen 1995 und 2004 auf rund 81,7 Milliarden Euro. Der Solidarpakt wird mit dem Solidarpakt II für die Jahre 2005 bis 2019 fortgeführt. Insgesamt stehen für diesen Zeitraum 156 Milliarden Euro bereit.

Deutschland hat seit mehr als einhundert Jahren eine ausgezeichnete Vorsorge zum Schutz vor großen Lebensrisiken. Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, zahlt Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Rentenversicherung.

Auch der Arbeitgeber zahlt in diese Pflichtversicherungen anteilig ein. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber.

Seit Anfang 2011 beträgt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 3,0 Prozent. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen ihn jeweils zur Hälfte (1,5 Prozent). Beschäftigte und Auszubildende sind pflichtversichert. Selbstständige, Pflegepersonen und außerhalb der EU Beschäftigte können sich freiwillig weiterversichern. Der Bundesagentur für Arbeit obliegt die Arbeitslosenversicherung und gleichzeitig die Vermittlung in Arbeit.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule für die Alterssicherung. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Seit Januar 2013 beträgt der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,9 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte des Beitrags.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist der älteste Zweig der Sozialversicherung. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt seit 2011 für Arbeitgeber 7,3 und für Arbeitnehmer 8,2 Prozent vom Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers.

Rund 2,4 Millionen Menschen beziehen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung beträgt 2,05 Prozent des Bruttoeinkommens, beziehungsweise 2,3 Prozent bei Kinderlosen.

Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit zu verhüten. Darüber hinaus ist sie dazu da, nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen. Hinterbliebene erhalten bei einem Arbeitsunfall Entschädigungen. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung zahlt allein der Unternehmer (Arbeitgeber).

Die Bundesregierung hat 2011 die Regelsätze der Grundsicherung - nach einer Auflage des Bundesverfassungsgerichts - neu berechnet. Ergänzend werden Kinder und Jugendliche mit einem Bildungspaket gefördert: Für rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche wird damit Lernen und Mitmachen leichter sein.

Wenn der Lohn zu knapp ist, um die Miete voll abzudecken oder besondere Kosten für die Bildung der Kinder zu tragen, hilft der Staat. Reicht das Einkommen zwar für den Lebensunterhalt der Eltern, aber nicht für den der Kinder, kann es einen Kindergeldzuschlag geben. Er beträgt monatlich bis zu 140 Euro pro Kind. Diese Familienleistung steht Eltern zu, die eine Mindesteinkommensgrenze (für Paare 900 Euro brutto, für Alleinerziehende 600 Euro brutto) erreichen, für ihre Kinder Kindergeld bekommen und eine Einkommensgrenze nicht überschreiten. Die Anträge auf Kinderzuschlag nimmt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegen. Bei den Kommunen können zusätzlich Zuschüsse für die Unterkunft (das Wohngeld) beantragt werden.

Der Sport ermöglicht regionale, nationale und internationale Repräsentation. Leistung und Auftreten deutscher Spitzensportlerinnen und -sportler tragen viel zum Ansehen Deutschlands in aller Welt bei. Darüber hinaus motivieren sie junge und alte, behinderte und nicht behinderte Menschen, ihnen nachzueifern und sind somit eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der Sport seine soziale und integrative Kraft entfalten kann.

Deshalb ist die Förderung des deutschen Spitzensports der Bundesregierung ein besonders wichtiges Anliegen.

Von dieser Förderung profitieren unter anderem Olympiastützpunkte und Bundesleistungszentren, die Sportwissenschaft oder die Sportförderung bei der Bundeswehr.

Die Bundesregierung unterstützt auch den Kampf gegen Doping.

Informationen des Ministeriums

Städte und Gemeinden stehen vor neuen Herausforderungen. Sie müssen bereit sein, den sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Wandel mitzugestalten. Die Städtebauförderung der Bundesregierung ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung.

Schwerpunkte der Städtebauförderung sind: Stärkung der Innenstädte und Ortszentren, Sanierung von Altbauquartieren, Behebung sozialer Missstände.

Der Bund stellt Ländern und Gemeinden auch 2013 rund 455 Millionen Euro für Stadtentwicklungsvorhaben zur Verfügung. Das örtliche Baugewerbe und das Handwerk profitieren nachhaltig von den Investitionen, die mit Hilfe des Bundes in den 1.920 Gebieten der Städtebauförderung getätigt werden (Stand: 17. Januar 2013).

Informationen des Ministeriums

Die Opfer der Herrschaft der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) dürfen nicht vergessen werden. Ziel der Bundesregierung ist deshalb, insbesondere die Aufarbeitung des SED-Unrechts zu verstärken.

Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) verwaltet und erforscht die Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR. Er hat außerdem den Auftrag, die Öffentlichkeit über Struktur und Wirkungsweise des Staatssicherheitsdienstes der DDR zu unterrichten.

Pro Jahr stellen etwa 100.000 Betroffene einen Antrag auf persönliche Akteneinsicht. Die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR werden zu einem vom Deutschen Bundestag noch festzulegenden Zeitpunkt in die allgemeine Archivverwaltung integriert.

Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Jeder eingenommene Steuer-Euro fließt in die Gesamtmasse des Staatshaushalts. Daraus finanziert der Staat die Ausgaben für das Gemeinwohl. Ohne Steuergelder könnte der Staat die elementaren Aufgaben für das Gemeinwesen nicht erfüllen: soziale Sicherung, innere und äußere Sicherheit, Bildung, Gesundheit und Verkehrsinfrastruktur.

Eine faire und gerechte Steuerpolitik zielt darauf ab, alle Bevölkerungsgruppen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Steuerzahlung heranzuziehen. Menschen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, müssen keine oder nur geringe Steuern zahlen. Diejenigen mit einem höheren Einkommen werden höher belastet. Wer mehr hat, ist auch besser in der Lage, mehr abzugeben.

Übrigens: Drei Viertel des Gesamtaufkommens an Einkommensteuern stammen von nur einem Viertel aller Einkommensteuerpflichtigen.

Informationen des Ministeriums