Navigation und Service

Inhalt

Glossar

Das Patientenrechtegesetz stärkt die Rechte der Patienten und bündelt sie erstmals konkret. Es regelt, dass Patienten bei Verdacht auf Fehler eines Arztes die Hilfe ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. Auch der Einblick in ihre Patientenakte ist möglich. Bei groben Behandlungsfehlern muss der Patient diese nicht nachweisen, sondern der Arzt muss nachweisen, dass er alles richtig gemacht hat. Ärzte müssen vor einer Behandlung auf Risiken und Kosten aufmerksam machen. Darüber hinaus können Patienten ihrer Krankenversicherung Fristen setzen, wenn diese bei Leistungsansprüchen nicht rechtzeitig entscheidet.

Weitere Informationen

Seit dem 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst.

Wer einen neuen Personalausweis hat, kann sich elektronisch ausweisen und Internet-Geschäfte oder Behördengänge von zu Hause aus erledigen. Auf Wunsch können Inhaber des neuen Personalausweises auch digitale Dokumente „unterschreiben“.

Der Ausweis ist so klein wie eine Kreditkarte. Er trägt einen Chip, auf dem persönliche Daten und das Foto digital gespeichert sind. Wer möchte, kann auch zwei Fingerabdrücke auf dem Chip speichern lassen.

Weitere Informationen

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt kontinuierlich. Heute bedürfen es etwa 2,4 Millionen der Pflege. In wenigen Jahrzehnten werden es über 4 Millionen sein. Auch die Zahl der Demenzkranken steigt. Derzeit sind es 1,4 Millionen. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz wird die pflegerische Versorgung weiterentwickelt. Die Leistungen werden bedarfsgerechter auf die besonderen Bedürfnisse demenziell erkrankter Menschen ausgerichtet. Die finanzielle Unterstützung steigt. Damit Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer häuslicher Umgebung leben können, wird die ambulante Versorgung verbessert. Alternative Wohnformen werden gefördert. Weiteres Kernstück des Gesetzes ist, pflegende Angehörige zu unterstützen. Sie können leichter eine Auszeit nehmen.

Um die Verbesserungen in der Pflege zu finanzieren, wurde zum 1. Januar 2013 der Beitrag in der Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte angehoben.

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz sieht außerdem vor, dass die private Pflegevorsorge staatlich gefördert wird. Unabhängig vom persönlichen Einkommen erhalten gesetzlich Pflegeversicherte ab 1. Januar 2013 eine Zulage von 60 Euro jährlich, wenn sie eine freiwillige private Pflege-Zusatzversicherung abschließen.