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Glossar
Kinder und Jugendliche müssen lernen, mit den neuen Medien sinnvoll und verantwortungsbewusst umzugehen. Im digitalen Zeitalter ist dies eine Schlüsselkompetenz. Die Bundesregierung unterstützt daher Vorhaben, die die Medienkompetenz fördern.
Nach wie vor gibt es zu wenig geeignete und sichere Internetseiten für Kinder. Deshalb fördert die Bundesregierung mit der Initiative „Ein Netz für Kinder“ innovative und qualitativ hochwertige Internetangebote für Kinder. Mit www.fragfinn.de ist zudem ein geschützter Surf-Raum für Kinder geschaffen worden.
In Deutschland leben etwa 9,6 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Davon sind 7,3 Millionen schwerbehindert. Menschen mit Behinderungen wollen und sollen teilhaben an allen gesellschaftlichen Lebensbereichen. Leitmotiv in der Behindertenpolitik in Deutschland ist daher, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen erhalten wie Menschen ohne Behinderung.
Es geht darum, mehr behinderte Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärkt die Rechte von weltweit mehr als einer Milliarde Menschen mit einer Behinderung und verbessert ihre Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe. Der Nationale Aktionsplan soll das UN-Übereinkommen für Deutschland umsetzen. Er enthält ein Paket mit über 200 Maßnahmen, das in den kommenden Jahren Menschen mit Behinderung in das gesellschaftliche Leben mit einzuschließen soll („Inklusion“).
Mit dem Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe, dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz hat die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen.
Am 14. März 2011 hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel ein Moratorium für die 2010 beschlossene Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke verkündet. Das Moratorium setzte die Laufzeitverlängerung für drei Monate aus. Damit reagierte die Bundesregierung auf die Ereignisse in Japan.
Während des Moratoriums erfolgte die Sicherheitsprüfung der Kernkraftwerke. Außerdem setzte die Bundesregierung eine Ethikkommission "Sichere Energieversorgung" ein. Sie befasste sich auch mit der Frage, wie die Bundesregierung den Übergang in das Zeitalter der erneuerbaren Energien praktikabel und vernünftig gestalten kann. Ende Mai 2011 legte die Kommission ihren Bericht vor.
Kernpunkt ihrer Empfehlungen war die Zustimmung zum Ausstieg aus der Kernenergie. Die Ethik-Kommission erklärte, dass der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie innerhalb eines Jahrzehntes mit den Maßnahmen zur Energiewende abgeschlossen werden kann.
Im Ergebnis beschloss die Bundesregierung, dass Deutschland bis zum Jahr 2022 schrittweise auf Strom aus deutschen Kernkraftwerken verzichten wird. Die während des Moratoriums abgeschalteten sieben Kernkraftwerke und das Kernkraftwerk Krümmel gingen nicht wieder ans Netz. Für die übrigen neun Kraftwerke gibt es einen gesetzlich festgelegten Fahrplan: In den Jahren 2015, 2017, 2019, 2021 gehen weitere Anlagen vom Netz, die letzten drei im Jahr 2022. Zum ersten Mal in der Geschichte Deutschlands gibt es einen genauen Zeitplan für den Ausstieg aus der Kernenergie.
