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Glossar

Deutschland trägt aufgrund seiner jüngeren Geschichte mit Nationalsozialismus und kommunistischer Diktatur eine besondere Verantwortung für die Erinnerung an die Folgen von Terror und Gewaltherrschaft. Damit auch künftige Generationen das Gedenken an das Leid der Opfer wach halten, muss die Geschichte konsequent aufgearbeitet und insbesondere jungen Menschen vermittelt werden. Dem Erhalt der authentischen Orte kommt dabei eine herausragende Bedeutung zu.

Die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Terrorherrschaft und ihrer Folgen ist daher Schwerpunkt der Gedenkstättenkonzeption der Bundesregierung. Mit der Notwendigkeit, auch das Unrecht der SED-Diktatur aufzuarbeiten, wird ein weiterer Schwerpunkt gesetzt.

Informationen des Beauftragten für Kultur und Medien

Das Urheberrecht schützt individuelle geistige Werke. Es wahrt geistige und persönliche Interessen sowie die Verwertungsrechte der Urheber.

Es ist damit wichtig für Deutschland als kreativen und innovativen Wirtschaftsstandort. Die Bundesregierung will das Urheberrecht weiterentwickeln und damit den Herausforderungen der Informationsgesellschaft, gerade im Internet, begegnen.

Informationen des Ministeriums

Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme weltweit. Dafür müssen die nötigen Strukturen vorhanden sein: Krankenhäuser,  Fach- und Hausärzte in Wohnortnähe sowie Apotheken. Gesundheitsberufe müssen attraktiv sein, damit sich junge Menschen dafür entscheiden.  Ärzte, Hebammen, Krankenschwestern, Pfleger und Sanitäter müssen auf dem neuesten Stand ausgebildet werden. Der technische Fortschritt und die Forschung bieten neue Therapien,  Arzneimittel und Heilungschancen. Durch Vorsorge können viele Krankheiten vermieden werden. Die Bundesregierung klärt die Bevölkerung deshalb darüber auf, wie jeder Einzelne vorsorgen kann.

Dies alles muss aber bezahlbar bleiben. Durch die wirtschaftlich gute Entwicklung in den Jahren 2011 und 2012 hat das Gesundheitssystem finanziell eine gute Bilanz. Sowohl der Gesundheitsfonds, in dem die Einnahmen aus Krankenkassenbeiträgen und Steuern zentral verwaltet werden, als auch die Krankenkassen erwirtschaften Überschüsse. Wirtschaftlich schwächere Zeiten können aber auch wieder zu geringeren Einnahmen führen. 

Das System muss sozial gerecht sein. Wer mehr Geld hat, zahlt auch mehr ein.  Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung werden von der Bundesregierung festgelegt. Wer chronisch krank ist, wird unterstützt. Patienten erhalten bei Behandlungsfehlern Hilfe.

Die Zahl hochbetagter Menschen wird in Zukunft steigen. Mehr Menschen werden Pflegebrauchen. Gleichzeitig gibt es weniger junge Menschen, die diese Arbeit leisten können und das Gesundheitssystem finanzieren. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz ist hier der richtige Ansatz, um Pflege- und Gesundheitssystem für die Zukunft auszurichten.

Seit dem 1. Januar 2009 werden die gesetzlichen Gesundheitsleistungen über den Gesundheitsfonds finanziert. In diesen fließen die Einnahmen aus dem einheitlichen Beitragssatz der Krankenkassen und ein Bundeszuschuss aus Steuermitteln. Aus diesen zentral gesammelten Mitteln erhalten die Krankenkassen Pauschalen für ihre Ausgaben. Diese werden pro Versicherten gezahlt. Kommt eine Krankenkasse mit den Überweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, kann sie von ihren Versicherten einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag verlangen. Ein unbürokratischer Sozialausgleich sichert, dass Gesundheit für alle bezahlbar bleibt.

Im Jahr 2012 haben sich die Einnahmen des Gesundheitsfonds positiv entwickelt. Nach einer Schätzung vom Oktober 2012 betragen sie 188,7 Milliarden Euro. An die Krankenkassen werden 185,4 Milliarden Euro ausgezahlt. Der Überschuss von rund 3,2 Milliarden Euro fließt der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zu. Durch diese wird garantiert, dass der Gesundheitsfonds auch in Zeiten mit geringeren Einnahmen zahlungsfähig bleibt.

Wer für seinen Lebensunterhalt vorübergehend oder auf Dauer nicht selbst sorgen kann, hat einen Anspruch auf Grundsicherung. Die Leistungen der Grundsicherung werden als Arbeitslosengeld II oder als Sozialhilfe auf Antrag gezahlt. Arbeitslosengeld II erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte, wenn sie hilfebedürftig sind. Sozialhilfe erhalten Hilfebedürftige, die nicht erwerbsfähig sind.

Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe sind eine gesetzlich verankerte Unterstützungsleistung. Arbeitslosengeld II kann auch dann gezahlt werden, wenn das aus einer Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt nicht ausreicht, den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Nach dem Prinzip „Fördern und fordern“ muss jeder Erwerbsfähige, der staatliche Leistungen erhält, aktiv daran mitwirken, wieder in Arbeit zu kommen. Anderenfalls kürzt die Grundsicherungsstelle  (Jobcenter oder die Träger in der Kommune) die Leistungen. Auch die Sozialhilfe soll Hilfebedürftige grundsätzlich in die Lage versetzen, ihr Leben möglichst bald wieder aus eigener Kraft zu gestalten.

Seit dem 1. Januar 2013 gelten diese Regelsätze für die Grundsicherung:

  • 382 Euro für alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte,
  • 345 Euro für Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften, und
  • 306 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben,
  • 289 Euro für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren,
  • 255 Euro für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren und
  • 224 Euro für Kinder unter 6 Jahren.

Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in angemessener Höhe übernommen. Wenn das Warmwasser in der Wohnung – zum Beispiel mit einem Durchlauferhitzer – aufbereitet wird, werden diese Kosten zusätzlich zum Regelsatz anerkannt.

Die Regelsätze für Grundsicherungsempfänger werden jährlich fortgeschrieben. Zum 1. Januar 2013 ist die reguläre jährliche Anpassung erfolgt. Sie orientiert sich an der Lohn- und Preisentwicklung von der Mitte des Vorjahres im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum der Mitte des Jahres.

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten und Übungsleiter werden bis zu 175 Euro monatlich nicht auf den Regelsatz angerechnet.

Wer als Leistungsempfänger zwischen 800 und 1.000 Euro hinzuverdient, kann 20 Prozent anrechnungsfrei behalten.

Seit 2011 gibt es das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche, deren Eltern Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen. Auch Kinder, deren Eltern Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen, können Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Es gibt Zuschüsse für ein warmes Mittagessen in Schule oder Kindergarten und bis zu 10 Euro pro Monat für Sportverein oder Musikschule. Jedem Kind steht pro Schuljahr ein Zuschuss von 100 Euro für die Ausstattung mit Lernmaterial zu. Lernförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder versetzungsgefährdet sind. Außerdem kann Geld für Tagesausflüge mit der Klasse beantragt werden.

Für die Leistungen des Bildungspakets sind die Kommunen zuständig. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld richten ihre Anträge an die Kommune im Jobcenter.

Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, nennen die Kreise oder kreisfreien Städte – erreichbar zum Beispiel im Rathaus oder im Bürgeramt – den richtigen Ansprechpartner.