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Glossar
Seit Januar 2012 gibt es die Familienpflegezeit. Sie macht es es möglich, nahe Angehörige zu pflegen und weiterhin erwerbstätig zu sein.
Beschäftigte können ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringern, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen. Möglich ist das für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren. Um die Einkommenseinbußen abzufedern, die durch die Reduzierung der Arbeitszeit entstehen, erhalten sie eine Lohnaufstockung. Wer zum Beispiel von einer Vollzeit auf eine Halbzeitstelle reduziert, erhält 75 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens.
Nach der Pflegephase wird die Arbeit wieder im vollen Umfang aufgenommen. Die Beschäftigten bekommen aber weiterhin nur ihr abgesenktes Gehalt, so lange, bis der Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers „abgearbeitet“ ist.
Die Bundesregierung fördert den deutschen Film und die deutsche Filmwirtschaft durch Förderprogramme, Auszeichnungen und den „Deutschen Filmförderfonds“. Dadurch unterstützt sie nicht nur Qualität und Vielfalt des deutschen Films, sondern auch die dichte Kinolandschaft in Deutschland.
Die Bundesregierung hat seit Beginn dieser Legislaturperiode Schritt für Schritt einen neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte umgesetzt. Vor der globalen Finanzkrise 2008/2009 sind in der Regulierung schwere Fehler gemacht worden. Daraus hat die Bundesregierung die Lehren gezogen. Eine allzu einseitige Politik der Deregulierung hat die Krise mit verursacht, weil die zentrale Erkenntnis der Sozialen Marktwirtschaft missachtet wurde. Die Finanzmärkte brauchen wie alle anderen Märkte einen ordnenden Rahmen, um als funktionierender Markt erhalten zu bleiben und damit gesellschaftlichen Nutzen stiften zu können.
Die Bundesregierung hat insbesondere
- eine Bankenabgabe,
- eine bessere Kontrolle für Ratingagenturen,
- ein modernes Sanierungs- und Insolvenzverfahren für Banken und
- auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Vergütungssysteme für Banken eingeführt.
Außerdem hat sie Leerverkäufe verboten, den Verbraucherschutz gestärkt sowie strengere Kapitalvorschriften für Banken, Maßnahmen gegen die Risiken des Hochfrequenzhandels und eine Finanztransaktionssteuer auf den Weg gebracht.
Auch wenn die Verhandlungen auf internationaler und europäischer Ebene bisweilen mühsam und zäh sind, wird die Bundesregierung nicht nachlassen, die internationalen Partner Deutschlands Stück für Stück dazu zu bewegen, das Ziel umzusetzen, auf das sich die alle verpflichtet haben: Dass kein Finanzmarkt, kein Akteur und kein Produkt unbeaufsichtigt bleiben darf.
Die Politik der Bundesregierung richtet sich nach fünf Grundsätzen:
- Der Haftung wieder Geltung verschaffen
- Das Finanzsystem insgesamt krisenfester machen
- Die Transparenz der Märkte und Produkte erhöhen
- Die Verursacher an den Kosten der Krise beteiligen
- Die Aufsicht durchsetzungsstärker machen
Die Fischereipolitik muss einen Ausgleich schaffen zwischen den Interessen der Fischer, des Handels und der Verarbeitungsindustrie. Sie muss zugleich den Erfordernissen des Umwelt- und Naturschutzes Rechnung tragen. Denn langfristige Stabilität in der Fischerei ist nur mit gesunden Meeres- und sonstigen Gewässerökosystemen möglich.
Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) in der EU hat entsprechend den Weg zu einer nachhaltigen Fischerei bereits vor einigen Jahren eingeschlagen. Dazu zählen Bewirtschaftungs- und Wiederaufbaupläne für zahlreiche Fischarten. Ebenso die Bekämpfung der illegalen Fischerei. Bei der anstehenden Neuausrichtung der GFP setzt sich Deutschland vor allem dafür ein, den Rückwurf zu verbieten und unerwünschte Beifänge anzulanden.
Der Fiskalvertrag macht den Weg der Haushaltskonsolidierung in Europa unumkehrbar. 25 EU-Länder wollen dem Fiskalvertrag beitreten. Sie verpflichten sich zu einer konsequenten Sparpolitik und dazu, ihre nationalen Wirtschaftspolitiken stärker zu koordinieren. Die Vertragsländer müssen eine Schuldenbremse in ihren nationalen Rechtsordnungen einführen, vorzugsweise auf Verfassungsebene.
Der Fiskalvertrag sieht vor, dass das jährliche konjunkturbereinigte Defizit eines Landes künftig nicht mehr als 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen darf. Deutschland hat bereits 2009 eine Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Diese ist hinsichtlich der Obergrenze des Defizits noch strenger als der Fiskalvertrag vorschreibt: Der Haushalt des Bundes darf ab 2016 nur noch ein Defizit von 0,35 Prozent aufweisen. Die Haushalte der Länder dürfen gar kein Defizit mehr verzeichnen.
Der Fiskalvertrag ist zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
Die Bundesregierung investiert in dieser Legislaturperiode zusätzliche zwölf Milliarden Euro in die zentralen Zukunftsbereiche Bildung und Forschung. Damit setzt sie trotz Haushaltskonsolidierung ein deutliches Signal für die Zukunftsfähigkeit des Bildungs- und Forschungsstandortes Deutschland.
Jährlich erhöht die Bundesregierung ihre Forschungsausgaben, um möglichst rasch das Drei-Prozent-Ziel zu erreichen. Das heißt: Drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts sollen als Investitionen von Bund, Ländern und Wirtschaft in Forschung und Entwicklung fließen.
Kernelement der Forschungsförderung ist die Hightech-Strategie. Sie soll Deutschland zum Vorreiter bei der Lösung globaler Herausforderungen machen und überzeugende Antworten auf die drängenden Fragen des 21. Jahrhunderts geben.
Im Pakt für Forschung und Innovation hat sich die Bundesregierung verpflichtet, den Etat der deutschen Forschungsorganisationen jährlich um fünf Prozent zu steigern. Im Gegenzug verpflichtet sich die Forschung unter anderem zu verstärkter Dynamik, stärkerer internationaler Vernetzung und engerer Zusammenarbeit mit der Wirtschaft.
