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Glossar
Die Verwaltung ist künftig noch besser elektronisch erreichbar und bietet Verwaltungsdienstleistungen "aus einer Hand". Durch das eGovernment-Gesetz können Bürger unabhängig von Ort und Öffnungszeiten mit den Ämtern kommunizieren.
Die Bürger werden durch das Gesetz jedoch nicht verpflichtet, künftig die elektronische Kommunikation zu nutzen - die bislang üblichen Verfahrenswege bleiben bestehen.
Das Erfordernis "Schriftform" ist derzeit das Haupthindernis für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung. Kern des Gesetzes ist es daher, einfache, sichere technische Verfahren zuzulassen, mit denen die Schriftform ersetzt werden kann. Hierfür werden die Onlineausweisfunktion des neuen Personalausweises genutzt sowie die De-Mail.
Elektrofahrzeuge machen umweltfreundliche und zukunftsfähige Mobilität möglich. Deswegen hat Elektromobilität für die Bundesregierung einen hohen Stellenwert.
Mit dem Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität hat die Bundesregierung eine gute Basis geschaffen, um 2020 eine Million Elektrofahrzeuge in Deutschland zu haben. Deutschland soll zu einem Leitmarkt für Elektromobilität werden. Schon im Konjunkturpaket II hat die Bundesregierung 500 Millionen Euro für Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Modellregionen bereitgestellt.
Bei einem Spitzengespräch der Bundesregierung mit der Industrie, Wissenschaft und sonstigen Akteuren hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am 3. Mai 2010 die Nationale Plattform Elektromobilität ins Leben gerufen.
Am 1. Oktober 2012 fand unter Leitung von Bundeskanzlerin Merkel ein weiteres Spitzengespräch mit Teilnehmern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik statt. Die Kanzlerin betonte, dass das Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen auf der Straße bis 2020 beibehalten werde, auch wenn es nicht leicht zu erreichen sei. Auch werde an der Zusage für eine Milliarde Euro Fördermittel für Forschung und Entwicklung nicht gerüttelt.
Eltern können seit dem 1. Januar 2007 Elterngeld beantragen. Das Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt. Ein Elternteil allein kann für mindestens zwei und maximal zwölf Monate Elterngeld beziehen. Für zusätzliche zwei Monate wird das Elterngeld gezahlt, wenn der Partner vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch macht und für mindestens zwei Monate im Job pausiert oder die Arbeitszeit reduziert (Partnermonate).
Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro. Es berechnetet sich nach dem zuvor durchschnittlich erzielten Einkommen des betreuenden Elternteils. Personen, die vor Geburt des Kindes 250.000 Euro und mehr verdient haben, erhalten kein Elterngeld.
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist der Grundbedarf durch die Regelsätze und die Zusatzleistungen gesichert. Das Elterngeld wird daher ebenso wie das Kindergeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Der Emissionshandel ist ein wichtiges marktwirtschaftliches Klimaschutzinstrument. Wer die Luft mit Treibhausgasen belastet, benötigt hierzu Rechte. Diese Rechte können in Form von Zertifikaten erworben werden. Bisher erhielten Betreiber von Industriebetrieben diese Zertifikate kostenlos. Seit 2013 wird der Emissionshandel stärker europäisch harmonisiert. Der überwiegende Teil der Emissionszertifikate wird nicht mehr kostenlos vergeben, sondern versteigert.
Die Zertifikate berechtigen den Besitzer zum Ausstoß einer genau festgelegten Menge an Kohlendioxid. Verursacht seine Anlage mehr Emissionen, muss der Betreiber zusätzliche Zertifikate ankaufen. Umgekehrt ermöglicht eine Reduzierung der Emissionen, die überzähligen Emissionszertifikate zu verkaufen und so Gewinn zu machen.
Öl, heute noch Hauptenergiequelle, wird Mitte des Jahrhunderts knapper und immer teurer werden. Auch der Beitrag anderer traditioneller Energieträger, zum Beispiel der Kohle, wird aufgrund der hohen Klimaanforderungen sinken. Dagegen stehen mit Wind, Wasser, Sonne, Erdwärme und Biomasse unerschöpfliche Energiequellen zur Verfügung. Erneuerbare Energien sorgen zudem für mehr Unabhängigkeit von Energieimporten und für mehr Versorgungssicherheit.
Mit der Energiewende schlägt Deutschland eine neue Seite der Energieversorgung auf: sicher und verlässlich, umweltschonend und bezahlbar – so soll Deutschlands Energieversorgung sein. Die Weichen sind gestellt. Das letzte Kernkraftwerk wird spätestens Ende 2022 vom Netz gehen. Der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien ist beschlossene Sache.
Deutschland setzt damit weltweit Maßstäbe: Mit der Umstellung auf erneuerbare Energien übernimmt es eine internationale Vorreiterrolle. Die Kernpunkte des Energiekonzepts der Bundesregierung sind: Energieeffizienz, Netzausbau, Kraftwerksausbau, Förderung der Erneuerbaren Energien und Energieforschung.
Verschiedene Initiativen und Programme der Bundesregierung zur Energieeffizienz helfen, die Energiepreise, die Abhängigkeit von Energieimporten sowie den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid zu senken. Privatpersonen erhalten zum Beispiel Rat und Hilfe bei den Verbraucherschutzzentralen. In größeren Industriebetrieben werden Energiemanagementsysteme eingeführt und mit der neuen „Mittelstandsinitiative Energiewende“ werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen unterstützt, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
Die Gestaltung der Energiewende erfordert ein Umdenken von uns allen – bei der Erzeugung, Verteilung und beim Verbrauch von Energie. Jeder kann dabei sein: Ob zu Hause, unterwegs oder am Arbeitsplatz – überall gibt es Einsparpotentiale.
Die Bundesregierung will die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit weiter stärken. Um dies zu erreichen, bedarf es der Unterstützung der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft.
Ein wirksames Instrument dabei sind Entwicklungspartnerschaften mit der Privatwirtschaft. Ziel dabei ist, das verantwortungsvolle Engagement des Privatsektors zu fördern und so neue Entwicklungspartnerschaften zu schaffen. Sie mobilisieren zusätzliche privatwirtschaftliche Beiträge für entwicklungspolitische Prozesse und Ziele und fördern den Transfer von Know-how und moderner Technologie in Entwicklungsländer.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat dafür eine Servicestelle für kommunales und zivilgesellschaftliches Engagement gegründet („Engagement global“).
Im September 2000 trafen sich Staats- und Regierungschefs aus 189 Ländern zur Millenniumskonferenz in New York. Es war das bis dahin größte Gipfeltreffen der Vereinten Nationen.
Als Ergebnis des Treffens verabschiedeten sie die sogenannte Millenniumserklärung, aus der acht internationale Entwicklungsziele abgeleitet wurden – die Millenniumsentwicklungsziele. Sie sollen die extreme Armut weltweit bekämpfen, denn über eine Milliarde Menschen müssen mit weniger als einem US-Dollar pro Tag auskommen. Zielvorgabe ist, den Anteil der Menschen bis 2015 zu halbieren, die in extremer Armut leben – eine große Herausforderung.
Auch die Bundesregierung engagiert sich für die Entwicklungsziele und hat ihr Engagement gegen den Hunger und Armut weiter verstärkt, beispielsweise in der ländlichen Entwicklung und bei der Ernährungssicherheit.
Das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) investiert jährlich rund 700 Millionen Euro für ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung. Weitere Schwerpunkte sind: Bildung, Gesundheit und Energie sowie gute Regierungsführung.
Die Mittel der Bundesregierung für die Entwicklungszusammenarbeit werden 2012 um 164 Millionen Euro aufgestockt. Für das Haushaltsjahr 2012 stehen dem BMZ demnach 6,383 Milliarden Euro zur Verfügung.
Deutschland hat, zusammen mit der internationalen Gemeinschaft, die Verantwortung, die Möglichkeit und die Instrumente, die Welt voranzubringen und die globale Zukunft positiv zu gestalten. Die deutsche Entwicklungspolitik ist darum von dem Ziel geleitet, die Lebensbedingungen der Menschen in den Entwicklungs- und Schwellenländern zu verbessern. Moderne Entwicklungszusammenarbeit ist viel mehr als wohltätige Hilfe für Arme. Sie fördert die Selbsthilfe und trägt dazu bei, dass Menschen sich aus eigener Kraft aus ihrer Armut befreien können. Der Zugang zu Bildung ist dabei ein wichtiger Faktor
Entwicklungspolitik fasst mit dem Sammelbegriff Entwicklungszusammenarbeit die Leistungen der technischen, finanziellen und personellen Zusammenarbeit zusammen. Deutsche Entwicklungspolitik wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) definiert und von Durchführungsorganisationen wie der KFW Entwicklungsbank und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit umgesetzt. Entwicklungszusammenarbeit ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft, die von privaten (Nichtregierungsorganisationen) und öffentlichen Einrichtungen erfüllt wird.
Die Mittel der Bundesregierung für die Entwicklungszusammenarbeit werden 2012 um 164 Millionen Euro aufgestockt. Für das Haushaltsjahr 2012 stehen dem BMZ demnach 6,383 Milliarden Euro zur Verfügung.
Die Bundesregierung betrachtet ihre Partnerländer und Organisationen, mit denen sie entwicklungspolitisch zusammenarbeitet, nicht als Empfänger von Hilfsleistungen, sondern als gleichberechtigte Partner. Der Begriff Entwicklungszusammenarbeit beschreibt diese intensive Partnerschaft viel besser als der früher übliche Begriff Entwicklungshilfe. Entwicklungszusammenarbeit hilft aber nicht nur den Entwicklungsländern, sondern auch den Geber- beziehungsweise Industrieländern. Sie bietet eine gute Möglichkeit, wirtschaftliche Kontakte zu den Partnerländern aufzubauen und verbessert die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Faire Partnerschaften und Handelsbeziehungen helfen beiden Seiten.
In ihren Schwerpunkten strebt die deutsche Entwicklungspolitik mehr Bildung, mehr Wirksamkeit, mehr Demokratie, mehr Engagement, mehr Wirtschaft und mehr Sichtbarkeit an. Dabei ist die Unterstützung der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft unverzichtbar.
Fazit: Deutsche Entwicklungspolitik trägt dazu bei, die weltweite Armut zu bekämpfen, Frieden zu sichern und Demokratie zu verwirklichen. Sie leistet einen Beitrag, die Globalisierung gerechter zu gestalten und die Umwelt nachhaltig zu schützen. Entwicklungspolitik ist eine internationale Gemeinschaftsaufgabe, bei der Deutschland einen wichtigen Beitrag leistet.
Am 22. März 2011 hatte die Bundesregierung die Ethikkommission "Sichere Energieversorgung" berufen. Auftrag der Kommission war es, die Energiewende auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu stellen. So befasste sich die Kommission in einem umfassenderen Sinne mit den Risiken der Kernenergie und den ethischen Fragen im Zusammenhang mit einem beschleunigten Umstieg zu den erneuerbaren Energien in Deutschland. Im Mai 2011 hat die Kommission ihren Bericht vorgelegt.
Kernpunkt ihrer Empfehlungen war die Zustimmung zum Ausstieg aus der Kernenergie. Die Ethik-Kommission erklärte, dass der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie innerhalb eines Jahrzehntes mit den Maßnahmen zur Energiewende abgeschlossen werden kann.
Die europäischen Staats- und Regierungschefs bekämpfen die Krise im Euro-Raum. Sie haben entsprechende Instrumente eingeführt und Reformen eingeleitet.
Jedem Euro-Staat soll es möglich sein, Hilfe zu erhalten, wenn er bestimmte Voraussetzungen und Auflagen erfüllt – und wenn diese Hilfe notwendig ist, um die Finanzstabilität der Eurozone als Ganzes zu sichern und Ansteckungsgefahren abzuwenden.
Deshalb spannte die EU im Mai 2011 den „Euro-Schutzschirm“ auf. Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) hat ein Gesamtvolumen von 440 Milliarden Euro und kann bis zum 30. Juni 2013 Hilfen gewähren. Für diese Hilfen bürgen die Eurostaaten – Deutschland mit bis zu 211 Milliarden Euro. Wie bei der Hilfe für Griechenland beteiligt sich auch beim Rettungsschirm der Internationalen Währungsfonds. Er stellt zusätzlich bis zu 250 Milliarden Euro bereit. Auf die EFSF folgt der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM). Das Ausleihvolumen des ESM beträgt 500 Milliarden Euro. Die Eurostaaten, die Hilfen des ESM erhalten, müssen finanz- und wirtschaftspolitische Auflagen erfüllen und auch für die Rückzahlung haften.
Der ESM verfügt über 80 Milliarden Euro eigenes Kapital. Daran beteiligt sich Deutschland mit knapp 22 Milliarden Euro. Zusätzlich hält Deutschland Garantien (sogenanntes Abrufbares Kapital) in Höhe von 168,3 Milliarden Euro bereit.
Die Gewährung von Hilfen aus dem ESM kann nur erwarten, wer den Fiskalvertrag ratifiziert und eine nationale Schuldenbremse einführt.
Deutschland ist gut aus der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise herausgekommen – nicht trotz, sondern dank des Euro. Ein stabiler Euro ist für die deutsche Wirtschaft wichtig – er sichert Arbeitsplätze, sorgt für Wachstum und Wohlstand und ist ein konkretes Zeichen europäischer Identität.
Die wirtschaftliche Lage Deutschlands hat sich seit der Einführung der Gemeinschaftswährung in vielen Bereichen deutlich verbessert. Deutsche Firmen exportieren mehr als 40 Prozent ihrer Ausfuhren in Eurostaaten – ohne Wechselkursrisiko und ohne komplizierten Geldumtausch. Dank des Euro bleibt die Inflation gemäßigt. Seit seiner Einführung 1999 sind die Preise bis zum Jahr 2012 durchschnittlich um 1,56 Prozent pro Jahr gestiegen – deutlich weniger als zu D-Mark-Zeiten: Von 1992 bis 1998 waren es im Durchschnitt 2,6 Prozent.
Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist hoch. Das Wirtschaftswachstum ist robust - trotz der großen Belastungen und Risiken durch die Schuldenkrisen in einigen Euroländern.
Die Krise des Euro ist keine Währungskrise. Vielmehr haben einige Länder der Eurozone nicht nachhaltig gewirtschaftet. Die Finanzierung ihrer Haushalte ist daher nicht gesichert. Die Finanzmärkte haben die Zinsen für diese Länder mangels Vertrauen enorm erhöht.
Die verschuldeten Länder müssen durch Reformen ihre Haushalte in Ordnung bringen und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Nur so können sie das Vertrauen der Märkte zurückgewinnen.
Die europäischen Staats- und Regierungschefs bekämpfen die Krise im Euro-Raum. Sie haben entsprechende Instrumente eingeführt und Reformen eingeleitet. Jedem Euro-Staat soll es möglich sein, Hilfe zu erhalten, wenn er bestimmte Voraussetzungen und Auflagen erfüllt – und wenn diese Hilfe notwendig ist, um die Finanzstabilität der Eurozone als Ganzes zu sichern und Ansteckungsgefahren abzuwenden.
Deshalb spannte die EU im Mai 2011 den „Euro-Schutzschirm“ auf. Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) hat ein Gesamtvolumen von 440 Milliarden Euro und kann bis zum 30. Juni 2013 Hilfen gewähren. Für diese Hilfen bürgen die Eurostaaten – Deutschland mit bis zu 211 Milliarden Euro. Wie bei der Hilfe für Griechenland beteiligt sich auch beim Rettungsschirm der Internationalen Währungsfonds. Er stellt zusätzlich bis zu 250 Milliarden Euro bereit. Auf die EFSF folgt der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM). Das Ausleihvolumen des ESM beträgt 500 Milliarden Euro. Die Eurostaaten, die Hilfen des ESM erhalten, müssen finanz- und wirtschaftspolitische Auflagen erfüllen und für die Rückzahlung haften.
Der ESM verfügt über 80 Milliarden Euro eigenes Kapital. Daran beteiligt sich Deutschland mit knapp 22 Milliarden Euro. Zusätzlich hält Deutschland Garantien (sogenanntes Abrufbares Kapital) in Höhe von 168,3 Milliarden Euro bereit.
Der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt soll mit strikten haushaltspolitischen Vorgaben frühzeitig dafür sorgen, dass Euro-Staaten nicht über ihre Verhältnisse leben. Alle Euro-Staaten müssen künftig mit raschen Sanktionen rechnen, wenn das jährliche Haushaltsdefizit drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) übersteigt.
Der Fiskalvertrag macht den Weg der Haushaltskonsolidierung in Europa unumkehrbar. 25 EU-Länder wollen dem Fiskalvertrag beitreten. Sie verpflichten sich zu einer konsequenten Sparpolitik und dazu, ihre nationalen Wirtschaftspolitiken stärker zu koordinieren. Die Vertragsländer müssen eine Schuldenbremse in ihren nationalen Rechtsordnungen einführen, vorzugsweise auf Verfassungsebene.
Der Fiskalvertrag sieht vor, dass das jährliche konjunkturbereinigte Defizit eines Landes künftig nicht mehr als 0,5 Prozent des BIP betragen darf. Deutschland hat bereits 2009 eine Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Das ist hinsichtlich der Obergrenze des Defizits noch strenger als der Fiskalvertrag vorschreibt: Der Haushalt des Bundes darf ab 2016 nur noch ein Defizit von 0,35 Prozent aufweisen. Die Haushalte der Länder dürfen gar kein Defizit mehr verzeichnen.
Der Fiskalvertrag ist zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
Durch den Fiskalvertrag wird dem Grundprinzip Rechnung getragen, dass Solidarität und Solidität Hand in Hand gehen müssen. Die Gewährung von Hilfen aus dem ESM kann nur erwarten, wer den Fiskalvertrag ratifiziert und eine nationale Schuldenbremse eingeführt hat.
Die freiheitliche Demokratie hat Gegner. Extremistische Bewegungen streben danach, die freiheitlich demokratische Grundordnung abzuschaffen. Dazu zählen unter anderem Links- und Rechtsextremismus sowie Antisemitismus und Islamismus.
Im Kampf gegen Extremismus setzt die Bundesregierung alle rechtsstaatlichen Mittel ein. Außerdem fördert sie Programme, die die Demokratie stärken und Zeichen gegen Extremismus setzen.
Die Exzellenzinitiative ist ein Förderprogramm für Hochschulen in Deutschland. Dadurch soll ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessert und Spitzenforschung sichtbar werden.
Basierend auf den fachlichen Bewertungen von mehr als 550 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit internationaler Erfahrung schlug die Gemeinsame Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V. und des Wissenschaftsrats eine Liste mit förderwürdigen Projekten vor.
Seit Juni 2012 werden danach 45 Graduiertenschulen und 43 Exzellenzcluster gefördert sowie die Universitäten FU Berlin, HU Berlin, Bremen, Dresden, Köln, LMU München, TU München, Konstanz, Heidelberg, RWTH Aachen und Tübingen für ihre Zukunftskonzepte.
Bis 2017 fließen 2,7 Milliarden Euro in die geförderten Einrichtungen.
