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Einigungsvertrag
Einigungsvertrag
Der Einigungsvertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Wiedervereinigung Deutschlands. Der Vertrag wurde im Jahre 1990 von den beiden deutschen Staaten ausgehandelt.
Eine vollständige Dokumentation des Vertrages finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.