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Verfassungsrechtliche Grundlagen

Verfassungsrechtlicher Hintergrund des Presse- und Informationsamtes

"Jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger hat das Recht auf Information!"
Die Artikel 5 und 20 des Grundgesetzes, die das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit und das Demokratieprinzip festlegen, sind die wichtigsten verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung.
 
Demokratische Entscheidungen (vor allem Wahlen) setzen informierte Staatsbürgerinnen und Staatsbürger voraus. Jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger hat das Recht, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren.
 
Alle staatlichen Organe haben ihren Beitrag durch umfassende Informationsarbeit zu leisten. Das gilt in besonderem Maße für die Bundesregierung, die dieser Informationspflicht durch die Arbeit des Presse- und lnformationsamtes nachkommt und der Bevölkerung ein breites Spektrum an Dokumentationen und Broschüren über die Politik der Bundesregierung anbietet.
 
Am 2. März 1977 unterstrich das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung staatlicher Öffentlichkeitsarbeit: Sie muss die Bürgerinnen und Bürger über entscheidende Sachfragen umfassend informieren - nur so kann jede Einzelne und jeder Einzelne die getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen und Lösungsvorschläge richtig beurteilen, sie billigen oder verwerfen (Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 44, 125 (164)).
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