Das Bundespresseamt von 1949 bis heute
Am 15. September 1949 wurde Konrad Adenauer zum Bundeskanzler gewählt. Einen Tag später richtete der erste Kanzler der Bundesrepublik Deutschland das Bundeskanzleramt als "Geschäftsstelle der Bundesregierung" ein. Dies wurde auch der Gründungstag des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung ("Bundespresseamt").
Ein kurzer Rückblick:
Nach den Erfahrungen mit dem berüchtigten Reichspropagandaministerium des totalitären Nazi-Regimes orientierte sich die erste Bundesregierung beim Aufbau des Bundespresseamtes an Organisationsformen aus der Weimarer Republik.
Adenauer wollte nicht nur eine Pressestelle im Kanzleramt, sondern eine selbstständige Behörde. Der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung untersteht direkt der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler.
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ist gezielt zu einem modernen Dienstleistungsbetrieb entwickelt worden - ein Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, für die Medien und für die Regierung.
Von seiner Gründung an hatte das Presse- und Informationsamt seinen Dienstsitz im Bonner Regierungsviertel, gleich neben dem Bundeskanzleramt. Auch nach dem Umzug der Bundesregierung nach Berlin arbeiten in Bonn noch 87 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: zum Beispiel im Bürgerservice, der den Bürgerinnen und Bürgern zur Politik der Bundesregierung Rede und Antwort steht. Erster Dienstsitz des Amtes ist seit 1999 Berlin. Insgesamt arbeiten 453 Beschäftigte in Bonn und Berlin.
Die kürzere, häufig verwendete Bezeichnung "Bundespresseamt" für das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung täuscht allerdings auch: Denn das Bundespresseamt ist keine Behörde, die das Wesen der Presse reguliert oder gar beaufsichtigt.
Eine solche Behörde gibt es in Deutschland nicht. Die Presse ist frei, und eine Zensur findet nicht statt (Artikel 5 Absatz 1, Satz 2 und 3 Grundgesetz).
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Die Aufgaben
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung erfüllt zwei wesentliche Aufgaben:
Information über die Arbeit der Bundesregierung nach außen und interne Information für die Arbeit der Bundesregierung.
Information über die Arbeit der Bundesregierung nach außen und interne Information für die Arbeit der Bundesregierung.
"Nach außen" informiert das Bundespresseamt einerseits die Bürgerinnen und Bürger sowie andererseits die Medien über die Politik der Bundesregierung: über Maßnahmen, Gesetze, Strategien und Hintergründe der Politik.
Denn Meinungsfreiheit und Urteilsfähigkeit setzen Information und Sachkenntnis voraus. Wer sich politisch beteiligen oder entscheiden will, muss über die Politik Bescheid wissen.
"Nach innen" informiert das Amt die Bundesregierung und den Bundestag, die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler und den Bundespräsidenten sowie deren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter über die Nachrichtenlage in Deutschland und der Welt: mit Nachrichten- und Presseauswertungen, persönlichen Unterrichtungen und sonstigen tagesaktuellen Informationen.
Denn für angemessene und verantwortliche politische Entscheidungen und Strategien sind umfassende und zuverlässige Informationen aus dem In- und Ausland ebenfalls unverzichtbar.
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ist also eine Informationsdrehscheibe zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, den Medien und der Bundesregierung. Sie ist allen Seiten verpflichtet und für sie aktiv.
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Damit der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler und die Bundesministerinnen oder Bundesminister rasch reagieren können, müssen sie jederzeit auf systematisch ausgewertete und aufbereitete Informationen zurückgreifen können. Deshalb informiert das Amt seine "Kunden" nicht nur an ihrem Dienstort, sondern auch, wenn sie im Ausland unterwegs sind.
Die zweimal täglich erscheinende Pressemappe für die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler enthält ausgewählte Beiträge in- und ausländischer Zeitungen und Zeitschriften.
Elektronische Nachrichtenspiegel fassen wichtige Meldungen, Berichte, Kommentare und Interviews zusammen. Sie informieren die Mitglieder der Regierung, die Bundestagsabgeordneten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ministerien und Parlament.
Im Pressearchiv stehen rund 2.500 Titel in- und ausländischer Publikationen zur Verfügung.
Zur Recherche und Dokumentation verwendet das Amt die Dienste aller wichtigen Nachrichtenagenturen aus dem In- und Ausland, die Berichterstattung in den größten Tages- und Wochenzeitungen sowie den bedeutendsten Zeitschriften im In- und Ausland.
Darüber hinaus werden die politisch relevanten Sendungen von rund 125 Hörfunk- und Fernsehprogrammen aus dem In- und Ausland aufgezeichnet. Selbstverständlich werden auch die Nachrichten aller wichtigen Online-Angebote ausgewertet.
Interne Kommunikation
Damit der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler und die Bundesministerinnen oder Bundesminister rasch reagieren können, müssen sie jederzeit auf systematisch ausgewertete und aufbereitete Informationen zurückgreifen können. Deshalb informiert das Amt seine "Kunden" nicht nur an ihrem Dienstort, sondern auch, wenn sie im Ausland unterwegs sind.
Die zweimal täglich erscheinende Pressemappe für die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler enthält ausgewählte Beiträge in- und ausländischer Zeitungen und Zeitschriften.
Elektronische Nachrichtenspiegel fassen wichtige Meldungen, Berichte, Kommentare und Interviews zusammen. Sie informieren die Mitglieder der Regierung, die Bundestagsabgeordneten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ministerien und Parlament.
Im Pressearchiv stehen rund 2.500 Titel in- und ausländischer Publikationen zur Verfügung.
Zur Recherche und Dokumentation verwendet das Amt die Dienste aller wichtigen Nachrichtenagenturen aus dem In- und Ausland, die Berichterstattung in den größten Tages- und Wochenzeitungen sowie den bedeutendsten Zeitschriften im In- und Ausland.
Darüber hinaus werden die politisch relevanten Sendungen von rund 125 Hörfunk- und Fernsehprogrammen aus dem In- und Ausland aufgezeichnet. Selbstverständlich werden auch die Nachrichten aller wichtigen Online-Angebote ausgewertet.
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Die Medien spielen in der Demokratie eine zentrale Rolle: Sie sind Mittler zwischen der Regierung auf der einen Seite und den Bürgerinnen und Bürgern auf der anderen Seite.
Zeitungen, Hörfunk und Fernsehen informieren die Bürgerinnen und Bürger und tragen damit zur Meinungsbildung bei. Deshalb ist es wichtig, die Medien umfassend über die Aktivitäten und Pläne der Regierung zu informieren. Das ist nicht nur das gute Recht der Bundesregierung, sondern auch ihre Pflicht.
Dieser Informationspflicht gegenüber den Medien kommt die Regierung mit verschiedenen Instrumenten nach: beispielsweise mit regelmäßigen Pressekonferenzen zu aktuellen politischen Themen.
Die Bundespressekonferenz (BPK) - ein unabhängiger Zusammenschluss der deutschen Parlamentsjournalistinnen und -journalisten - lädt die Regierungssprecherin oder den Regierungssprecher und die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien dreimal wöchentlich zur Pressekonferenz ein. Dort stehen sie den Hauptstadtjournalistinnen und -journalisten Rede und Antwort.
Im Übrigen ist das Büro "Chef vom Dienst" (CvD) des Bundespresseamtes erste Anlaufstelle für Anfragen von Journalistinnen und Journalisten. Der CvD veröffentlicht Pressemitteilungen der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers und der Regierung.
Für die Medien unterhält das Presseamt eine Profiseite im Internet. Dort stehen neben tagesaktuellen Nachrichten Hintergründe, Materialien und Dokumente zur Regierungspolitik zur Verfügung.
Im Bildarchiv stehen mehr als zwei Millionen Aufnahmen des Bundespräsidenten und der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers bei offiziellen Terminen im In- und Ausland zur Verfügung.
Die Medien
Die Medien spielen in der Demokratie eine zentrale Rolle: Sie sind Mittler zwischen der Regierung auf der einen Seite und den Bürgerinnen und Bürgern auf der anderen Seite.
Zeitungen, Hörfunk und Fernsehen informieren die Bürgerinnen und Bürger und tragen damit zur Meinungsbildung bei. Deshalb ist es wichtig, die Medien umfassend über die Aktivitäten und Pläne der Regierung zu informieren. Das ist nicht nur das gute Recht der Bundesregierung, sondern auch ihre Pflicht.
Dieser Informationspflicht gegenüber den Medien kommt die Regierung mit verschiedenen Instrumenten nach: beispielsweise mit regelmäßigen Pressekonferenzen zu aktuellen politischen Themen.
Die Bundespressekonferenz (BPK) - ein unabhängiger Zusammenschluss der deutschen Parlamentsjournalistinnen und -journalisten - lädt die Regierungssprecherin oder den Regierungssprecher und die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien dreimal wöchentlich zur Pressekonferenz ein. Dort stehen sie den Hauptstadtjournalistinnen und -journalisten Rede und Antwort.
Im Übrigen ist das Büro "Chef vom Dienst" (CvD) des Bundespresseamtes erste Anlaufstelle für Anfragen von Journalistinnen und Journalisten. Der CvD veröffentlicht Pressemitteilungen der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers und der Regierung.
Für die Medien unterhält das Presseamt eine Profiseite im Internet. Dort stehen neben tagesaktuellen Nachrichten Hintergründe, Materialien und Dokumente zur Regierungspolitik zur Verfügung.
Im Bildarchiv stehen mehr als zwei Millionen Aufnahmen des Bundespräsidenten und der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers bei offiziellen Terminen im In- und Ausland zur Verfügung.
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Die Regierung informiert die Bürgerinnen und Bürger auch unmittelbar. Dabei spielt das Internet seit einigen Jahren eine immer wichtigere Rolle. Auf den Seiten www.bundesregierung.de und www.bundeskanzlerin.de liefert das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung tagesaktuelle Informationen zur Politik der Bundesregierung, Materialien und Originaldokumente. Die Homepage der Bundesregierung erreicht monatlich zwei bis drei Millionen Bürgerinnen und Bürger.
Dabei rufen die Besucherinnen und Besucher bis zu 25 Millionen Seiten auf. Das sind weit mehr Bürgerinnen und Bürger als mit herkömmlichen Medien je erreicht werden konnten.
Zahlreiche Broschüren, Ratgeber und Faltblätter bieten den Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus Informationen zu wichtigen ministeriumsübergreifenden Themen der Regierungspolitik. Auch diese Informationen stehen zunehmend im Internet zur Verfügung.
Das spart nicht nur Kosten und Produktionsmittel, sondern gewährleistet auch eine sehr viel höhere Aktualität der Informationen. Zielgruppenorientierte Ratgeber gibt es - gedruckt und online - beispielsweise für Jugendliche, Frauen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Mieterinnen und Mieter sowie Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger.
Das Bundespresseamt betreut auch die Besucherinnen und die Besucher der Bundestagsabgeordneten. Jede und jeder Abgeordnete kann jährlich drei Besuchergruppen aus seinem Wahlkreis nach Berlin einladen: macht 105.000 Personen im Jahr. Feste Programmpunkte dieser Besuche sind das Bundespresseamt, Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie mit Experten der Ministerien.
Die Öffentlichkeit
Die Regierung informiert die Bürgerinnen und Bürger auch unmittelbar. Dabei spielt das Internet seit einigen Jahren eine immer wichtigere Rolle. Auf den Seiten www.bundesregierung.de und www.bundeskanzlerin.de liefert das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung tagesaktuelle Informationen zur Politik der Bundesregierung, Materialien und Originaldokumente. Die Homepage der Bundesregierung erreicht monatlich zwei bis drei Millionen Bürgerinnen und Bürger.
Dabei rufen die Besucherinnen und Besucher bis zu 25 Millionen Seiten auf. Das sind weit mehr Bürgerinnen und Bürger als mit herkömmlichen Medien je erreicht werden konnten.
Zahlreiche Broschüren, Ratgeber und Faltblätter bieten den Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus Informationen zu wichtigen ministeriumsübergreifenden Themen der Regierungspolitik. Auch diese Informationen stehen zunehmend im Internet zur Verfügung.
Das spart nicht nur Kosten und Produktionsmittel, sondern gewährleistet auch eine sehr viel höhere Aktualität der Informationen. Zielgruppenorientierte Ratgeber gibt es - gedruckt und online - beispielsweise für Jugendliche, Frauen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Mieterinnen und Mieter sowie Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger.
Das Bundespresseamt betreut auch die Besucherinnen und die Besucher der Bundestagsabgeordneten. Jede und jeder Abgeordnete kann jährlich drei Besuchergruppen aus seinem Wahlkreis nach Berlin einladen: macht 105.000 Personen im Jahr. Feste Programmpunkte dieser Besuche sind das Bundespresseamt, Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie mit Experten der Ministerien.

