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Urheberrecht in der digitalen Welt

Die Digitalisierung bringt große Chancen, aber auch deutliche Risiken mit sich. Vor allem das Urheberrecht wird im Internet oft in Frage gestellt. Bewährte und wichtige Werte sind gefährdet. Anliegen der Bundesregierung ist es, die Rechte von Kulturschaffenden und Verwertern auch im Internet zu schützen.

Durch die Digitalisierung sind Musik, Literatur, Filme und Kunst ebenso wie neueste wissenschaftliche Ergebnisse inzwischen vielen Menschen per Mausklick zugänglich. Für viele Menschen ist es selbstverständlich, Filme, Musiktitel oder Bücher mittels Download via Internet zu erwerben. Die Bedingungen für das künstlerische Schaffen und die Verwertungswege für Kunstproduktionen haben sich dadurch deutlich verändert.

Chancen und Risiken

Eine Entwicklung, die große Chancen und vielfältige neue Möglichkeiten mit sich bringt. Ein Beispiel ist das Projekt der Deutschen Digitalen Bibliothek: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich künftig per Mausklick kulturelle Schätze auf den heimischen Bildschirm holen. Damit werden Kultur und Wissen in früher nicht vorstellbarem Maße für jedermann zugänglich, unabhängig von Ort und Zeit.

Gleichzeitig sind die Risiken dieser Entwicklung deutlich erkennbar: Technisch ist es via Internet oft leicht möglich, urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren, zu streuen oder auf andere Weise zu verwerten, und dies ohne Qualitätsverlust. Illegale Kopien werden täglich millionenfach hergestellt. Obwohl die Rechte der Urheber dabei missachtet werden, gilt dies zu Unrecht vielfach immer noch als "Kavaliersdelikt".

Kulturelle Vielfalt in Gefahr

Wenn jedoch die Rechte der Urheber nicht mehr beachtet werden und für schöpferische Werke nicht mehr bezahlt wird, hat dies weitreichende Folgen: Nicht nur die materielle Lebensgrundlage der Künstlerinnen und Künstler - zum Beispiel der Komponisten, Autoren oder Fotografen - ist in Gefahr, auch Investitionen in die Kultur – etwa durch Musik- und Filmproduzenten oder Verlage – wird der wirtschaftliche Boden entzogen.

Die Folge wird unweigerlich der Verlust unserer kulturellen Vielfalt sein. Denn wenn es nicht mehr möglich ist, von kreativer Arbeit zu leben, wird es nur noch wenige geben, die es sich leisten können, sich dennoch künstlerisch zu betätigen. Und wenn es ökonomisch sinnlos ist, in kreatives Schaffen zu investieren, werden dies nur noch wenige tun. Die Bundesregierung setzt sich daher für ein starkes Urheberrecht ein, das gleichermaßen online wie offline gilt.

Zwölf Punkte für das Urheberrecht

Für Kultur- und Medienstaatsminister Bernd Neumann ist es ein Schwerpunkt seiner politischen Arbeit, geistiges Eigentum im digitalen Zeitalter zu schützen. Er setzt sich für die Belange von Kulturschaffenden und -verwertern im Inland und auch auf europäischer Ebene ein. 2010 hat er sich mit dem Zwölf-Punkte-Papier "Ohne Urheber keine kulturelle Vielfalt" deutlich positioniert.

Staatsminister Bernd Neumann spricht sich in dem Papier unter anderem dafür aus, Internet-Provider stärker in die Pflicht zu nehmen: Die Providerhaftung soll fortentwickelt werden. Außerdem fordert er, dass Internetnutzer, die Urheberrechte verletzen, Warnhinweise erhalten, bevor es zu Sanktionen kommt.

Internetnutzerinnen und -nutzer sollen kulturelles Schaffen und geistiges Eigentum mehr wertschätzen. Daher spricht sich Staatsminister Bernd Neumann im Zwölf-Punkte-Papier für Initiativen zur Förderung der Medienkompetenz aus. Sie sollen zum Beispiel darüber informieren, wie kreative Werke entstehen und wie sie verwertet werden. Es gilt außerdem, darüber aufzuklären, wie man im Netz unterwegs sein kann, ohne gegen Rechte anderer zu verstoßen. Legale Angebote gibt es heute viele.

Verwertungsgesellschaften wie GEMA oder VG Wort spielen weiterhin eine entscheidende Rolle bei der gerechten Vergütung der Urheber. Und sie helfen beim Rechteerwerb durch den Nutzer. Hier ist ein europäischer Rechtsrahmen wichtig, für den Staatsminister Neumann sich auf EU-Ebene einsetzt.

Beispiel Google Books

Ein Beispiel für das Engagement der Bundesregierung auf dem Gebiet des Urheberrechts ist die erfolgreiche Intervention beim so genannten „Google Book Settlement“. Google hatte für das Projekt „Google Books“ mehrere Millionen Bücher aus US-amerikanischen Bibliotheken eingescannt, um sie für eine Datenbank und für Veröffentlichungen im Internet zu nutzen – dies alles ohne Einwilligung der Rechteinhaber. Darunter befanden sich auch Bücher deutscher Autoren oder Verlage.

In das Gerichtsverfahren um einen Vergleich zwischen Google und den Verbänden US-amerikanischer Autoren und Verlage („Google Book Settlement“) hat sich die Bundesregierung eingeschaltet. Um die Rechte seiner Autoren und Verlage zu schützen, ist Deutschland 2010 bei der mündlichen Verhandlung vor einem US-amerikanischen Bundesgericht in New York aufgetreten. 2011 hatte das Gericht dann den Vergleich als nicht fair bewertet, abgelehnt und dabei seine Entscheidung auch auf die Argumente gestützt, die die Bundesregierung eingebracht hatte.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 09.09.2012