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Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter

Während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wurden zahlreiche Eigentümer von Kunst- und Kulturgütern wegen rassischer, politischer oder weltanschaulicher Verfolgung enteignet. Andere mussten ihren Besitz veräußern oder konnten ihn bei Flucht und Emigration nicht mitführen.

Im Dezember 1999 haben Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände eine "Gemeinsame Erklärung" unterzeichnet. Sie erklärten sich darin "zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz" bereit.

Bereits 1998 waren auf der "Washingtoner Konferenz" Grundsätze für die Rückgabe von Vermögenswerten aus der Zeit des Holocaust erarbeitet worden. Neben 43 anderen Staaten hatte auch die Bundesrepublik Deutschland erklärt, "nach weiterem NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu suchen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte zu unternehmen, eine gerechte und faire Lösung zu finden."

Aufruf an alle öffentlichen Einrichtungen

Alle öffentlichen Einrichtungen sind seitdem aufgerufen, ihre Kulturgutbestände zu überprüfen und unklare oder "verdächtige" Erwerbsvorgänge offen zu legen. In den vom Bund getragenen oder mitgetragenen Einrichtungen setzt sich der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien für eine rasche und umfassende Bestandsprüfung ein.

Die von Bund und Ländern getragene Koordinierungsstelle Magdeburg veröffentlicht die Ergebnisse der Provenienzrecherche in ihrer Internetdatenbank www.lostart.de.

Zur Umsetzung der "Gemeinsamen Erklärung" hat der Beauftragte für Kultur und Medien 2001 eine sogenannte "Handreichung" herausgegeben, die im Mai 2008 in einer Neuauflage erschienen ist.

Zur Mediation strittiger Restitutionsfragen hat der Bund in Übereinstimmung mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden eine "Beratende Kommission" unter der Leitung von Jutta Limbach eingesetzt. Die Kommission kann nach strikter Einzelfallprüfung Empfehlungen für faire und gerechte Lösungen aussprechen, wenn dies von der betroffenen öffentlichen Einrichtung und den ehemaligen Eigentümern der Kulturgüter bzw. deren Erben gemeinsam gewünscht wird.

Weitere Informationen zur Beratenden Kommission 

Nachforschungen werden verstärkt

Die Rückgabe so prominenter Kunstwerke wie Ernst Ludwig Kirchners "Berliner Straßenszene" lösten 2006 intensive Diskussionen über die Zukunft der deutschen Restitutionspraxis aus. Eine unter Leitung von Kulturstaatsminister Bernd Neumann einberufene Expertengruppe hat deshalb im Herbst 2007 darüber beraten, wie die Rückgabepraxis transparenter, koordinierter und nachvollziehbarer gestaltet werden kann. 

Wichtigstes Ergebnis dieser Beratungen war die Einrichtung der Arbeitsstelle für Provenienzrecherche/-forschung (AfP) beim Institut für Museumsforschung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Sie unterstützt öffentliche Museen, Bibliotheken und Archive dabei, Kulturgüter zu identifizieren, die in der NS-Zeit ihren rechtmäßigen Eigentümern entzogen wurden.

Seit 2008 hat der BKM jährlich 1 Million Euro für die dezentrale Provenienzrecherche zur Verfügung gestellt, die durch die AfP in einem Antragsverfahren vergeben werden. 2012 wurden die Mittel auf 2 Millionen jährlich verdoppelt. Die Kulturstiftung der Länder unterstützte die AfP von 2008 bis 2012 mit 200.000 Euro jährlich. Seit 2013 stellt sie Mittel in Höhe von 358.000 Euro jährlich zur Verfügung.

Provenienzforschung: mehr als 90 Projekte gefördert

Im Zeitraum vom 15. Juli 2008 bis zum 31. Dezember 2012 wurden 200 Anträge bei der Arbeitsstelle für Provenienzrecherche/-forschung zur Bearbeitung eingereicht. Dabei handelte es sich um 43 Anträge auf Förderung bei kurzfristigem Recherchebedarf sowie um 156 Anträge auf Förderung längerfristiger Projekte. Weiterhin wurde ein Antrag auf Förderung der Erstellung eines Rechtsgutachtens im Zusammenhang mit einem Restitutionsverfahren eingereicht.

Für 145 Anträge auf Förderung von Projekten bzw. auf Fortführung der Förderung konnte eine Bewilligung ausgesprochen werden (34 kurzfristige Projekte, 111 längerfristige Projekte). Somit betrug die Förder- beziehungsweise Bewilligungsquote 72,5 Prozent. 36 Einrichtungen wurde eine Weiterführung der Förderung über den ersten Bewilligungszeitraum hinaus gewährt. 31 kurzfristige und 23 langfristige Projekte wurden bereits zum Abschluss gebracht.

Bislang erhielten 85 öffentliche Einrichtungen (57 Museen, 18 Bibliotheken, fünf Archive, vier Forschungs- beziehungsweise Kulturinstitute und eine öffentliche Verwaltung) die Fördermittel des BKM für Projekte zur Suche und Identifizierung von NS-Raubgut.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.01.2013.