Reformationsjubiläum 2017: Informationen zur Förderung
Das Reformationsjubiläum im Jahr 2017 ist ein Ereignis von großer nationaler und internationaler Bedeutung. Bund, Länder und die Evangelische Kirche in Deutschland arbeiten gemeinsam an einem Jubiläumsprogramm, das sich über eine ganze Dekade erstreckt. Für die Bundesregierung koordiniert Kulturstaatsminister Bernd Neumann die Aktivitäten.
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Luther-Denkmal
Foto: ddpimages/dapd/Schlüter
Der Kulturstaatsminister unterstützt im Rahmen des Reformationsjubiläums aus seinem Haushalt zahlreiche national oder international bedeutsame Projekte.
Dazu gehören neben Veranstaltungen und Ausstellungen auch Vorhaben der kulturellen Bildung mit besonderem Reformationsbezug, die im Vorfeld des Reformationsjubiläums oder im Jubiläumsjahr stattfinden.
Außerdem unterstützt der Kulturstaatsminister die Sanierung und Substanzsicherung authentischer Orte und Stätten der Reformation. Voraussetzung ist, dass es sich um Baudenkmäler von nationaler Bedeutung handelt.
Für diese Förderungen sind 2013 im Haushalt des Kulturstaatsminister 5 Millionen Euro vorgesehen. Die Bundesregierung bemüht sich darum, diese Summe jährlich bis zum Jahr 2017 zur Verfügung zu stellen.
Anträge und Fördergrundsätze
Anträge auf Projektförderung sowie Unterstützung investiver Maßnahmen können ab sofort gestellt werden. Antragsberechtigt sind die Länder sowie – im Fall der Projektförderung – auch andere Gebietskörperschaften, die Kirchen und sonstige Projektträger (zum Beispiel Stiftungen, Vereine).
Fördergrundsätze für das Programm "Reformationsjubiläum 2017"
Antrag Baumaßnahmen - Programm "Reformationsjubiläum 2017"
Antrag Projektförderung - Programm "Reformationsjubiläum 2017"
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 28.09.2012
