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Kulturstiftung des Bundes

Die Kulturstiftung des Bundes fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes.

Hauptgebäude, ehemaliges WaisenhausBild vergrößern Franckesche Stiftungen Foto: Franckesche Stiftungen

Hauptaufgabe der Stiftung ist es, innovative Programme und Projekte im internationalen Kontext zu fördern.

Dabei erschließt die Stiftung künstlerische und interdisziplinäre Wissenspotentiale für die Diskussion gesellschaftlicher Fragen. Außerdem unterstützt sie Programme im Bereich der kulturellen Vermittlungsarbeit und fördert internationale Partnerschaften zur gemeinsamen Entwicklung von Kulturprojekten.

Neben der Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur berücksichtigt die Stiftung auch die Herausforderungen, die heute an die Erhaltung und Vermittlung des kulturellen Erbes gestellt werden.

Förderung aller Kunstsparten

Zweimal im Jahr können bei der Kulturstiftung des Bundes Anträge zur Förderung von Projekten aller Sparten gestellt werden. Die Stiftung entwickelt außerdem eigene, zeitlich befristete Programme zu bestimmten Themenschwerpunkten und stärkt durch bundesweite Strukturprogramme ganz gezielt bestimmte Sparten.

Die extern verwalteten Bundeskulturfonds – Stiftung Kunstfonds, Deutscher Literaturfonds, Fonds Soziokultur sowie Fonds Darstellende Künste, Deutscher Übersetzerfonds und die Tanzfonds– werden ebenfalls von der Kulturstiftung des Bundes jährlich mit bis zu 1 Million Euro finanziert.

Darüber hinaus gewährleistet die Stiftung einigen deutschlandweit herausragenden kulturellen Veranstaltungen wie der "documenta" oder den "Donaueschinger Musiktagen" durch eine mehrjährige Förderung erhöhte Planungssicherheit.

Stiftung mit Sitz in Halle an der Saale

Die Kulturstiftung des Bundes wurde 2002 mit Sitz in Halle an der Saale gegründet. Als Zuwendungsstiftung bürgerlichen Rechts erhält sie jährlich rund 35 Millionen Euro aus dem Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Den Vorstand der Kulturstiftung des Bundes bilden die Künstlerische Direktorin, Hortensia Völckers, und der Verwaltungsdirektor, Alexander Farenholtz.

Höchstes Entscheidungsgremium ist der Stiftungsrat, in dem Bund, Länder und Kommunen sowie Repräsentanten aus den Bereichen Kunst und Kultur vertreten sind. Eine den Vorstand beratende Funktion hat der Stiftungsbeirat mit Repräsentanten aus Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 12.04.2012