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Denkmalschutz und Baukultur

Fachleute schätzen, dass es in Deutschland rund 1,3 Millionen Kulturdenkmäler gibt: von Einzeldenkmälern bis zu ganzen historischen Stadtkernen. Sie zu erhalten ist vor allem in den neuen Bundesländern eine wichtige Aufgabe.

Die Fagus-Werke, 1911-12 nach dem Entwurf von Walter Gropius und Adolf Meyer erbaut, gehören seit kurzem zu den UNESCO WelterbestättenBild vergrößern Werden mit Mitteln aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm saniert: Fagus-Werke in Alfeld Foto: picture-alliance / akg-images

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind zwar in erster Linie Aufgaben der Länder, die Erhaltung wichtiger nationaler Kulturdenkmäler ist aber von je her auch ein Schwerpunkt der Kulturpolitik des Bundes. Dafür setzt er beträchtliche Mittel ein.

Programm "National wertvolle Kulturdenkmäler"

Das Programm "National wertvolle Kulturdenkmäler" wurde ins Leben gerufen, um die Erhaltung von Baudenkmälern, archäologischen Stätten und historischen Parks und Gärten zu unterstützen, die in herausragender Weise nationale Ereignisse oder die Entwicklung der deutschen Kulturlandschaften deutlich machen. Von 1950 bis 2010 konnten mit Mitteln aus diesem Programm 583 Kulturdenkmäler mit 317 Millionen Euro erhalten und restauriert werden.

Im Jahr 2011 standen für das Programm Fördermittel in Höhe von rund 13,9 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommt seit dem Jahr 2000 eine Sonderförderung in Höhe von bisher rund 25 Millionen Euro für die Erhaltung des Weltkulturerbes "Völklinger Hütte", die in diesem Jahr mit rund 2,5 Millionen Euro fortgesetzt wird.

Förderung aktueller Denkmalschutzprojekte

2007 hat die Bundesregierung ein Denkmalschutz-Sonderprogramm in Höhe von 40 Millionen Euro beschlossen. Mit diesen Mitteln konnten 267 Einzeldenkmäler vor dem unwiderruflichen Verfall bewahrt und fachgerecht saniert werden.

Rund 23 Millionen Euro für den Denkmalschutz hat die Bundesregierung auch im Rahmen des Konjunkturpakets II zur Verfügung gestellt. Damit können 27 Denkmalschutzobjekte vor dem sicheren Verfall gerettet werden.

Leuchtturmförderung in den neuen Bundesländern

In den neuen Bundesländern stand nach der Wiedervereinigung zunächst die Erhaltung der kulturellen Substanz im Vordergrund. Durch verschiedene Förderprogramme konnte der Bund hier einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der außergewöhnliche Dichte von Kultureinrichtungen leisten. Die Sanierung vieler Kulturgebäude ist jedoch nach wie vor dringend erforderlich.

Aus dem Programm "Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland - Invest Ost", für das 2011 rund 9 Millionen Euro zur Verfügung standen, werden Kulturdenkmäler von herausragender kulturpolitischer Bedeutung in den neuen Bundesländern unterstützt.

Besonderes Anliegen des BKM ist in den neuen Ländern die dauerhafte, gezielte Förderung national und international bedeutsamer Kultureinrichtungen. Für die Erhaltung und Modernisierung dieser "Leuchttürme" setzt der BKM jährlich erhebliche Mittel ein. Unter den geförderten Kultureinrichtungen sind unter anderen die Klassik Stiftung Weimar, die Stiftung Bauhaus Dessau oder die Stiftung Bach-Archiv in Leipzig und die Stiftung Luther-Gedenkstätten Wittenberg-Eisleben. Von den für diese Einrichtungen bereitgestellten Investitionsmitteln kommt ein großer Teil der Denkmalerhaltung zugute.

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten erhält bis 2017 aus einem Sonderinvestitionsprogramm zusätzlich 77,5 Millionen Euro, um Baukomplexe wie das Neue Palais oder das Schloss Charlottenburg dauerhaft erhalten zu können.

Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz

Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz wurde 1973 als politischer und fachlicher Interessensverband zur Vorbereitung und Durchführung des Europäischen Denkmalschutzjahres 1975 gegründet. Seine Geschäftsstelle ist seitdem bei der Bundesregierung, namentlich beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien angesiedelt. Als interdisziplinäres Forum und Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung und Fachebene setzt es sich für die Bewahrung des baukulturellen Erbes ein. Dem Komitee ist es ein besonderes Anliegen, den politischen Dialog über den Schutz dieses Erbes weiterzuführen und zu intensivieren. Zuletzt hat es sich verstärkt für eine Integration des Denkmalschutzes in das Grundgesetz und in das Bundesrecht sowie für die gleichwertige Behandlung der öffentlichen Belange Denkmalschutz und Klimaschutz eingesetzt. Der Auftrag an alle staatlichen Ebenen, die Kultur – und damit auch den Denkmalschutz – zu fördern, ist ein wichtiges politisches Signal, das die Wertschätzung der Kultur in unserer Gesellschaft zu erkennen gibt.

Engagement, gesellschaftliche Einflussnahme und Diskussion sind in einem bundesweiten Gremium wie dem Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz unerlässlich. Eine der Kernaufgaben des Komitees ist es,  die Ziele und Aufgaben von Denkmalschutz und Denkmalpflege in der Öffentlichkeit zu vermitteln. Das Komitee koordiniert und betreut hierzu verschiedene Veranstaltungen wie Tagungen, Parlamentarische Abende, Studentenworkshops und Pressefahrten und zu aktuellen denkmalfachlichen und gesellschaftlichen Fragen und publiziert diese Ergebnisse in seiner Schriftenreihe.

Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz

Baukultur

Die Initiative Architektur und Baukultur wurde im Herbst 2000 vom federführend zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) in Zusammenarbeit mit dem BKM und den Kammern und Verbänden des Bauwesens auf den Weg gebracht, um den Stellenwert der Baukultur in der öffentlichen Diskussion zu stärken.

Im Jahr 2006 wurde die Bundesstiftung Baukultur gegründet. Zweck der Stiftung ist es, die Qualität, Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit des Planungs- und Bauwesens in Deutschland national wie international herzustellen. Außerdem möchte sie das Bewusstsein für gutes Bauen und Baukultur sowie den Wert der gebauten Umwelt bei Bauschaffenden und bei der Bevölkerung stärken. Der BKM trägt mit dem Denkmalpflegeprogramm "National wertvolle Kulturdenkmäler" sowie dem Denkmalschutz-Sonderprogramm mit dazu bei, national bedeutende Baudenkmäler zu sanieren und bewahrt damit baukulturelles Erbe und die Identität von Städten und Gemeinden.

Bundesstiftung Baukultur

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 27.2.2012