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Europäisches Kulturerbe-Siegel

Mit einem neuen Europäischen Kulturerbe-Siegel, das nun von allen Mitgliedstaaten getragen wird, zeichnet die Europäische Union ab 2014 Stätten aus, die für die Geschichte oder die Ideale der europäischen Einigung besonders wichtig sind.

Im November 2011 hat die EU entschieden, ein Europäisches Kulturerbe-Siegel zu schaffen. Es soll dazu beitragen, das Zugehörigkeitsgefühl zu Europa zu stärken und das gegenseitige Verständnis in Europa zu fördern.

Zwischenstaatlicher Vorläufer

Ein Vorläufer des Europäischen Kulturerbe-Siegel, der als zwischenstaatliche Initiative von 17 Mitgliedstaaten getragen wurde, existiert bereits seit 2006. Die jetzige Regelung knüpft an diese Erfahrungen an. Allerdings ist das offizielle Siegel der EU in der Vergabe von diesem Vorläufer unabhängig. Alle Stätten müssen sich eigens für das neue Europäische Siegel bewerben.

Stärkung der europäischen Identität

Kriterium der Auszeichnung ist nicht die Schönheit oder die architektonische Qualität der jeweiligen Kulturerbestätte, sondern ihr besonderer Wert für Europa. Mit diesem europäischen Schwerpunkt unterscheidet es sich auch vom Unesco-Welterbe-Siegel. Im Unesco-Weltkulturerbe ist das Kultur- und Naturerbe erfasst, das für die ganze Menschheit historischen Wert hat.

Die Zielsetzung des europäischen Siegels liegt nicht in erster Linie in der Erhaltung der ausgezeichneten Stätten. Sondern Information und Kommunikation sollen verstärkt werden. Vor allem für junge Menschen wird eine bessere Vermittlung, zum Beispiel durch Bildungsmaßnahmen, angestrebt.

Eiserner Vorhang und Luthergedenkstätten

Mit dem aktuellen europäischen Kulturerbesiegel, das auf der zwischenstaatlichen Regelung beruht, sind in Deutschland die „Stätten der Reformation“ und die „Stätten des Eisernen Vorhangs“ – beide als Verbund – ausgezeichnet worden. Die „Stätten der Reformation“ bestehen aus 20 Einzelstätten, zum Beispiel der Wartburg in Eisenach oder dem Luther-Geburtshaus in Eisleben. Die Koordinierung erfolgt durch die Stiftung Luthergedenkstätten. Die „Stätten des Eisernen Vorhangs“ sind ein Verbund von acht Einzelstätten, zum Beispiel die Gedenkstätte Berliner Mauer oder die Nikolaikirche in Leipzig. Sie stehen symbolisch für Entstehung, Existenz und Überwindung von Mauer und Stacheldraht.

Bewerbungsverfahren

Pro EU-Mitgliedstaat können maximal zwei Stätten alle zwei Jahre vorgeschlagen werden. Dann erfolgt nach Votum einer europäischen Fachjury die Auswahl von einer Stätte pro Land. Im Bewerbungsdurchgang 2013/2014 können einmal bis zu vier Stätten eingebracht werden. Ab 2015 und dann alle zwei Jahre können maximal zwei Stätten vorgeschlagen werden.
Die ersten deutschen Bewerbungen für das endgültige europäische Siegel sind bis März 2014 bei der Europäischen Kommission einzureichen. Das Auswahlverfahren erfolgt über die Länder. Vorschläge sind an das Kulturministerium des jeweiligen Bundeslandes zu richten.