Gedenkstättenförderung des Bundes
Die Bundesrepublik Deutschland trägt eine besondere Verantwortung für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und für die Folgen des Zweiten Weltkrieges. Seit der Wiedervereinigung ist es außerdem ihre Aufgabe, die Erinnerung an das Leid der Opfer der kommunistischen Diktatur wachzuhalten.
Bild vergrößern
Ein Gedenkstein in der Gedenkstätte Buchenwald
Foto: picture-alliance / dpa
Die Förderung von Gedenkstätten ist nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in erster Linie eine Aufgabe der Länder.
Seit 1999 fördert die Bundesregierung auf der Grundlage einer Gedenkstättenkonzeption Gedenkstätten und Projekte, wenn sie von nationaler und internationaler Bedeutung sind.
Dabei muss es sich um herausgehobene Einrichtungen handeln, die im öffentlichen Bewusstsein exemplarisch für bestimmte Formen der Verfolgung stehen.
Der Opfer gedenken
Im Mittelpunkt stehen dabei Einrichtungen zum Gedenken an die Opfer von Krieg und NS-Gewaltherrschaft. Ein weiterer Schwerpunkt des Gedenkstättenkonzepts ist die Aufarbeitung der Diktatur in der Sowjetischen Besatzungszone und in der ehemaligen DDR und das Gedenken an ihre Opfer.
Gefördert werden aber auch Gedenkstätten für sowjetische Soldaten und Kriegsgefangene. Deutschland und Russland haben die wechselseitige Pflege und Erhaltung nationaler Gedenkstätten vereinbart.
