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Beauftragter für Kultur und Medien

Förderbereiche  

Die Filmförderung des BKM erfolgt neben den Preisvergaben über finanzielle Maßnahmen, die unmittelbar projektbezogen das kulturelle Niveau des deutschen Films und Kinos anregen und stützen.
 
Die Förderungen umfassen:
 
  • die Produktionsförderung für programmfüllende Spiel- und Dokumentarfilme, 
  • die Produktionsförderung für Kurzfilme, 
  • die Produktionsförderung für Kinderfilme, 
  • die Drehbuchförderung für programmfüllende Spielfilme, 
  • die Drehbuchförderung für programmfüllende Kinderfilme, 
  • die Projektentwicklung für programmfüllende Kinderfilme, 
  • die Kopienförderung, 
  • die Verleihförderung. 

Die zu realisierenden Projekte werden von den jeweils zuständigen, unabhängigen Jurys beim BKM vorgeschlagen. Über Förderungen im Kinder- und Jugendfilmbereich entscheidet eine gemeinsame Jury, die vom BKM und dem Kuratorium junger deutscher Film vorgeschlagen worden ist.
 
Die Erfahrung zeigt, dass die Filmförderung des BKM oft eine Initialzündung für eigenwillige Filme ist, die unkonventionell nach neuen Wegen suchen. Darunter sind vielfach auch künstlerisch ambitionierte Dokumentarfilme, die ohne eine solche Förderung kaum entstehen könnten. Die kulturelle Programmatik dieser Bundesförderung drückt sich auch darin aus, dass sie über eigene Sparten für den Kinderfilm und den Kurzfilm verfügt.
 
Die Filmförderung des BKM gilt also überwiegend den so genannten kleinen, schwierigen Filmen, die auch nach Auffassung der Europäischen Union besondere Förderung verdienen.
 
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