Seit dem Jahre 1968 fördert der BMI, inzwischen der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Produktion von Kurzfilmen mit dem Ziel, den künstlerischen Rang des deutschen Kurzfilms zu erhöhen.
Kurzfilmförderung ist vor allem Nachwuchsförderung. Für junge Filmemacher wird mit der Förderung ein Beitrag zur finanziellen Unabhängigkeit ihres Schaffens geleistet, der es ihnen ermöglicht - losgelöst von wirtschaftlichen Zwängen und standortpolitischen Erwägungen - innovative Eigenständigkeit zu praktizieren. Das filmkünstlerische Experimentieren im Interesse der Vielfalt des deutschen Films ist ausdrücklich erwünscht.
Gefördert werden Kurzfilme mit einer Vorführdauer von bis zu 30 Minuten, die für die öffentliche Vorführung in Filmtheatern bestimmt und geeignet sind. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 15.000 Euro. Die Förderung wird als Zuwendung gewährt.
Die Förderentscheidung trifft der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Vorschlag der Jury Produktionsförderung B (Kurzfilm).
