Gefördert werden
- Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsangebote,
- Angebote zur Förderung der Medienkompetenz,
- altersgerechte interaktive Plattformen und kindersichere Chats
- sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur.
Da vor allem auch Integrationsangebote für benachteiligte Kinder fehlen, sollen solche Seiten besonders unterstützt werden.
Neue Finanzierungsmodelle entwickeln
Die Bundesregierung erwartet, dass durch die Initiative eine gemeinsame Plattform für Anbieterinnen und Anbieter kindgerechter Internetseiten entsteht. Sie soll es gerade kleinen und mittleren Anbietern ermöglichen, Geschäftsbeziehungen zum Beispiel zu Internet-Providern aufzubauen und neue Finanzierungsmodelle zu entwickeln. Nach einer einjährigen Förderphase soll Anbietern aus Rentabilitätsgründen gestattet werden, die Seiten auch kommerziell zu verwerten.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare und Fördertermine:
www.ein-netz-fuer-kinder.de
Sicherer Surfraum für Kinder
Als zweite Säule der Initiative "Ein Netz für Kinder" ist mit www.fragFINN.de ein geschützter, speziell für Kinder entwickelter Surfraum entstanden. Auf dieser Plattform finden sich ausschließlich Inhalte, die für Kinder unbedenklich sind. Diese "Whitelist” wird von einem unabhängigen Redaktionsteam der "Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.” (FSM) kontinuierlich erweitert und auf ihre Unbedenklichkeit geprüft.
Auf den dort genannten Internetseiten können Kinder nicht nur sicher surfen, sondern spielerisch einen selbstständigen und kompetenten Umgang mit dem Internet erlernen. Das Angebot soll so groß sein, dass für jedes Kind im Alter zwischen 8 und 12 Jahren etwas dabei ist.
Das Kinderportal www.fragFINN.de hat einen großen Unterstützerkreis. Die Finanzierung wird durch Unternehmen und Verbände der Telekommunikations- und Medienbranche sichergestellt.
Im Erwachsenenbereich von www.fragFINN.de steht eine kostenlose Kinderschutzsoftware zum Download bereit. Ist der Surfraum mit Hilfe technischer Schutzmaßnahmen abgesichert, bleibt er auf die kindgeeigneten Websites der Whitelist beschränkt.

