Über dreieinhalb Milliarden Euro hat der Bund seit 1999 in die Kultur der Hauptstadt investiert. Auch im Jahr 2008 finanzierte er Kulturausgaben in Höhe von über 340 Millionen Euro. Hinzu kommen rund 75 Millionen Euro für den Berliner Standort der Deutschen Welle.
Das gestiegene Engagement des Bundes resultiert aus seiner Verantwortung für die kulturelle Repräsentanz der Bundeshauptstadt. Sie ist im Berlin-Bonn Gesetz aus dem Jahr 1994 festgeschrieben.
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Den größten Teil der Bundesförderung erhält die Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Sie gehört mit ihren Museen, Bibliotheken und Archiven zu den bedeutendsten Kultureinrichtungen weltweit.
Der Bund trägt 75 Prozent der Unterhaltkosten der Stiftung. Die übrigen 25 Prozent werden von den Bundesländern gemeinsam getragen, die damit die nationale Bedeutung dieses Kulturerbes unterstreichen.
Die Bauinvestitionen der Stiftung finanziert der Bund allein. Sie umfassten im Jahr 2008 rund 100 Millionen Euro. Dadurch gewährleistet der Bund die weitere Sanierung der Museumsinsel, die seit 1999 zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört.
Hauptstadtverträge regeln Bundesförderung
Die Finanzierung national bedeutsamer Kultureinrichtungen in Berlin wurde bis zum Inkrafttreten des Hauptstadtfinanzierungsvertrages vom 30. November 2007 durch Hauptstadtkulturverträge geregelt. Der aktuelle Hauptstadtfinanzierungsvertrag gilt bis Ende 2017.
Mit dem Vertrag vom 7. Dezember 2003 übernahm der Bund die alleinige Verantwortung für die Stiftung Jüdisches Museum, die Stiftung Deutsche Kinemathek sowie die Akademie der Künste. Die Akademie der Künste ist die älteste Akademie Deutschlands. Sie repräsentiert das Land national wie auch international auf dem Gebiet der Kunst und Kultur und widmet sich der kulturellen Entwicklung in unserem Land. Die Akademie verfügt über bedeutende Archivbestände, durch deren Pflege und Erschließung sie entscheidend zur Bewahrung des kulturellen Erbes beiträgt.
Der Vertrag von 2001 regelte bereits die Finanzierung der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB), in der gleich mehrere Berliner Kultureinrichtungen zusammengeschlossen sind: die Berliner Festspiele mit dem Martin-Gropius-Bau, das Haus der Kulturen der Welt und die Internationalen Filmfestspiele Berlin (Berlinale). Über die von ihnen veranstalteten Festivals, Ausstellungen und Veranstaltungen stärkt der Bund die nationale und internationale Ausstrahlungskraft der Hauptstadt im Bereich der Kultur, den internationalen Kulturaustausch und die Suche nach neuen Formen des interkulturellen Dialogs.
Projektförderung durch den Hauptstadtkulturfonds
Auch die Projektförderung durch den Hauptstadtkulturfonds ist im Hauptstadtfinanzierungsvertrag geregelt. Der Bund stellt dafür jährlich rund 10 Millionen Euro zur Verfügung. Durch den Fonds werden Veranstaltungen und Projekte gefördert, die nationale und internationale Ausstrahlung haben und für die Hauptstadt Berlin bedeutsam und besonders innovativ sind.
Weitere geförderte Einrichtungen und Projekte
Außerdem hat die Bundesregierung durch entsprechende Vereinbarungen die Mitfinanzierung bedeutender kultureller Einrichtungen, Museen, Gedenk- und Erinnerungsstätten in Berlin übernommen. Dazu zählen die Klangkörper der Rundfunkorchester und -Chöre GmbH sowie die Gedenkstätten zur Erinnerung an das Unrecht von Nationalsozialismus und die SED-Herrschaft in der DDR. Das Deutsche Historische Museum wird als Geschenk der Bundesrepublik an Berlin allein vom Bund unterhalten.
Sanierung der Staatsoper Unter den Linden gesichert
Im Hauptstadtfinanzierungsvertrag übernahm der Bund zudem die Verpflichtung, sich mit einem Festbetrag von 200 Millionen Euro an den Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahmen für die Staatsoper Unter den Linden zu beteiligen. Die Gesamtfinanzierung stellt das Land Berlin sicher. Berlin gewährleistet auch, dass der Staatsoper Unter den Linden im Rahmen der Zuwendungen des Landes an die Stiftung Oper in Berlin ab 2008 jährlich 41 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die bisherigen Verpflichtungen des Bundes zur Förderung kultureller Einrichtungen und Veranstaltungen werden von dem Vertrag nicht berührt.

