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Integration

Der Nationale Integrationsplan

Gemeinsam mit den Migrantenorganisationen sowie Ländern und Kommunen hat die Bundesregierung am 12. Juli einen Nationalen Integrationsplan beschlossen. Zu den bereits am Vortag vom Bundeskabinett beschlossenen 150 Einzelmaßnahmen kommen rund 250 Selbstverpflichtungen der Länder und Kommunen sowie der nichtstaatlichen Akteure.

Bundeskanzlerin Angela Merkel, Integrationsbeauftragte Maria Böhmer, Innenminister Wolfgang Schäuble und Vetreterinnen und Vetreter von MigrantenorganisationenBild vergrößern Integration zusammen angehen Foto: REGIERUNGonline/Plambeck

Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach von einem Meilenstein in der Geschichte der Integrationspolitik.

In Deutschland leben rund 15 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Ihre Integration ist eine Aufgabe für die ganze Gesellschaft. Hierüber waren sich die rund 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des zweiten Integrationsgipfels im Kanzleramt einig.

Klar ist aber auch: Integration kann nicht verordnet werden. Sie braucht die Mitwirkung der Zuwanderer. "Wir reden nicht mehr über die Migranten, sondern mit ihnen", brachte es die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer auf den Punkt. Für den Bund kündigte sie an, die Stundenzahl der Integrationskurse von 600 auf 900 zu erhöhen. Für Jugendliche und Frauen soll es spezielle Angebote geben.

Die Wirtschaftsverbände sagten zu, jungen Migrantinnen und Migranten bessere Chancen bei der Ausbildung zu geben. Ein Netzwerk für Bildungspaten soll Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien in Schule und Ausbildung unterstützen.

Zahlreiche Selbstverpflichtungen aller Partner zielen darauf ab, Frauen und Mädchen bessere Chancen zu verschaffen. Nicht nur beruflich: So ist der Bund entschlossen, Zwangsverheiratungen zu bekämpfen. Zufluchtstätten für Migrantinnen in Not werden unterstützt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betonte die Schlüsselstellung, die Migrantinnen als Mütter für die Integration ihrer Kinder haben.

Ein gemeinsamer Erfolg

Der nun verabschiedete Nationale Integrationsplan ist das Ergebnis von einem Jahr Arbeit. In verschiedenen Arbeitsgruppen hatten die Beteiligten nach dem ersten Integrationsgipfel 2006 darüber beraten, wie Integration vorangebracht werden kann. Den vereinbarten Maßnahmen aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens liegt ein Prinzip zugrunde: das des "Forderns und Förderns".

Bundeskanzlerin Angela Merkel, Integrationsbeauftragte Maria Böhmer und Virginia Wangare-Greiner (Maisha – Selbsthilfegruppe Afrikanischer Frauen e.V., Frankfurt)Bild vergrößern Während des Gipfels Foto: REGIERUNGonline/Plambeck

"Integration heißt nicht, dass wir alle gleich werden", stellt die Kanzlerin klar. Ziel sei es vielmehr, gleiche Chancen auf Bildung, Entwicklung und Wohlstand für alle in Deutschland lebenden Menschen zu schaffen. Dafür sei die Mitarbeit der Migrantinnen und Migranten unverzichtbar. Merkel zitierte eine junge Teilnehmerin des Gipfels mit den Worten: „Ich muss mich nicht von da, wo ich herkomme verabschieden, um da anzukommen, wo ich hingehe“.

Gefragt sind alle Akteure. Die Bundesjustizministerin gab zu bedenken, dass jeder vierte Auszubildende in Deutschland einen Migrationshintergrund hat. Unter den Auszubildenden im öffentlichen Dienst sind es dagegen nur rund zwei Prozent. Künftig wollen die öffentlichen Arbeitgeber hier mit gutem Beispiel vorangehen.

Bundesregierung bleibt dialogbereit

Kurz vor dem Gipfel war Kritik einiger türkischer Migrantenverbände am neuen Zuwanderungsgesetz laut geworden. Sie richtete sich vor allem gegen die Forderung minimaler Sprachkenntnisse beim Nachzug von Ehefrauen. Drei Verbände hatten ihre Teilnahme am Gipfel abgesagt.

Der Bundesrat hatte das neue Zuwanderungsgesetz am Freitag verabschiedet. Es setzt unter anderem das Nachzugsalter für Ehepartnerinnen und -partner auf 18 Jahre herauf. Damit sollen Zwangs- und Scheinehen verhindert werden. Außerdem werden von den Nachziehenden erste einfache Deutschkenntnisse verlangt.

Merkel erinnerte, dass mit der Vorschrift eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt worden ist, für die es gute Gründe gebe. Im Übrigen sei die Regelung nicht ohne Ausnahmen: Denn selbst einfache Sprachkenntnisse werden dann nicht verlangt, wenn sie aus persönlichen Gründen nicht geleistet werden könnten. Ebenfalls nicht bei Migrantinnen und Migranten, wo ein „erkennbar geringer Integrationsaufwand besteht.“ Das gelte für Bürgerinnen und Bürger aus der Türkei genauso wie für alle anderen.

Einfache Sprachkenntnisse meint die Fähigkeit, ein einfaches Gespräch mit einem verständnisvollen Gesprächspartner zu führen, der langsam, deutlich und mit Wiederholungen spricht. Dabei geht es beispielsweise um Fragen wie "Wer sind Sie?", "Arbeiten Sie?" oder "Wie geht es Ihnen?". Diese Fragen müssen mit kurzen Sätzen beantwortet werden können. Sinn dieser Anforderung: Nachziehende Ehegatten sind so nicht darauf angewiesen, ihre Sozialkontakte allein auf ihre Familie zu beschränken.

Die Bundesregierung halte trotz einiger inakzeptabler Äußerungen an der "Politik der ausgestreckten Hand" fest, sagte Merkel. Auch jene Verbände, beim zweiten Gipfel nicht mit am Tisch saßen, hätten in den vergangenen Monaten schließlich ihren Beitrag zum Nationalen Integrationsplan geleistet, betonte sie.

Die Fortschritte bei der Umsetzung des Nationalen Integrationsplans sollen im Herbst 2008 überprüft werden.