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Mittwoch, 11. Juli 2007

Zweiter Integrationsgipfel

Mit 150 Maßnahmen und Selbstverpflichtungen will die Bundesregierung dazu beitragen, in Deutschland lebende Zuwanderer besser zu integrieren. Die vom Bundeskabinett beschlossene Initiative ist Teil des Nationalen Integrationsplans, der am Donnerstag beim zweiten Integrationsgipfel beschlossen werden soll. 15 Millionen Menschen aus Migrantenfamilien werden davon profitieren.

Ein Schüler schreibt das Wort 'Integration' auf eine Tafel.Bild vergrößern Sprache - Schlüssel zur Integration Foto: picture-alliance/ dpa

Die Staatsministerin für Integration Maria Böhmer erklärte dazu: "Ein Jahr nach dem ersten Integrationsgipfel liegt nun der Nationale Integrationsplan vor. Damit haben sich erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Bund, Länder und Kommunen, die wichtigsten gesellschaftlichen Gruppen und die Migrantinnen und Migranten auf eine gemeinsame Grundlage für eine bessere Integrationspolitik verständigt."

Die Bundesregierung setzt mit dem Kabinettsbeschluss auch Leitlinien für eine erfolgreiche Integrationspolitik. Der Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen der Migrantinnen und Migranten gehört dazu. Ebenso die Potenziale von Zugewanderten wecken und nutzen sowie Mädchen und Frauen aus Migrantenfamilien mehr fördern.

Für die Integrationsförderung stellt die Bundesregierung jährlich rund 750 Millionen Euro zur Verfügung. So steht es in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2011. Außerdem profitieren gerade auch Menschen aus Zuwandererfamilien von allgemeinen Förderprogrammen der Familien-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik.

Verpflichtungen zum Nutzen der Zuwanderer:

Integrationskurse ausbauen und zielgruppenorientierter gestalten. Kurse für Jugendliche, Mütter und Analphabeten anbieten. Die Zahl der Stunden eines Kurses steigt von 600 auf 900.

Mit der Sprachförderung schon in den Kindertagesstätten beginnen.

Die Zahl der Schulabbrecherinnen und -abbrecher mit Migrationshintergrund senken. Mit dem Modellprogramm "Schulverweigerung - Die 2. Chance" will die Bundesregierung Kinder und Jugendliche wieder in die Schule integrieren.

Bis 2010 sollen bis zu 10.000 zusätzliche Ausbildungsplätze in Unternehmen entstehen, deren Inhaber ausländischer Herkunft sind. Hier engagiert sich die Initiative "Aktiv für Ausbildungsplätze". Akteure sind die Bundesregierung, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die Handwerkskammern und deutsch-ausländische Wirtschaftsverbände. Jugendliche mit Migrationshintergrund erhalten leichteren Zugang zu Berufsausbildungshilfen und Bafög.

Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund stärken und konsequent gegen Zwangsverheiratungen und häusliche Gewalt vorgehen: So soll Online-Beratung die Betroffenen unterstützen.

Mit Bildungspaten die Integration vor Ort fördern: Ein bundesweites Netzwerk unterstützt Kinder und Jugendliche aus Zuwanderfamilien in der Schule und bei der Ausbildung.

Mit dem Programm "Integration durch Sport" und der Kampagne "Integration - wir machen mit" unterstützt die Bundesregierung Integrationsbemühungen durch Sport.

Miteinander im Gespräch bleiben: Integrationsgipfel

Bundeskanzlerin Angela Merkel wird sich vor Beginn des Integrationsgipfels zunächst mit den Vertreterinnen und Vertretern der Migrantenorganisationen treffen. Anschließend findet das Plenum mit den 90 geladenen Gästen statt.

Eines der wichtigsten Themen ist der Nationale Integrationsplan. Dieser soll nun - ein Jahr nach dem ersten Gipfel - gemeinsam verabschiedet werden.

Im Vorfeld des Gipfels gab es Kritik am neuen Zuwanderungsgesetz. Böhmer erteilte Forderungen nach Änderungen daran eine Absage. Das Gesetz sei aus guten Gründen so gemacht worden, wie es ist, und es schaffe auch Anreize, sagte sie im ARD-Morgenmagazin. Schließlich seien eine zügigere Einbürgerung und eine bessere Integration im Interesse aller.

Erste Sprachkenntnisse ("200 bis 300 Worte") vor der Integration bezeichnete die Staatsministerin als Selbstverständlichkeit.

Der Bundesrat hatte das neue Zuwanderungsgesetz am Freitag verabschiedet. Es setzt unter anderem das Nachzugsalter für Ehepartnerinnen und -partner auf 18 Jahre hoch. Damit sollen Zwangs- und Scheinehen verhindert werden. Außerdem verlangt es erste Sprachkenntnisse für Nachziehende.