Aufgaben und Ziele
Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration unterstützt die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Integrationspolitik und der Förderung des Zusammenlebens von Ausländern und Deutschen.
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Bundeskanzlerin Angela Merkel überreicht Maria Böhmer die Ernennungsurkunde
Foto: RegierungOnline
Zu ihren Aufgaben gehört es,
- die Integration von Migrantinnen und Migranten zu fördern
- geeignete Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Ausländerinnen, Ausländer und Deutsche gut zusammen leben können
- das Verständnis füreinander zu fördern
- Fremdenfeindlichkeit sowie Ungleichbehandlungen von Ausländerinnen und Ausländern entgegenzuwirken
- Ausländerinnen und Ausländern dabei behilflich zu sein, dass ihre Belange angemessen berücksichtigt werden
- über die gesetzlichen Möglichkeiten der Einbürgerung zu informieren
- darauf zu achten, dass die Freizügigkeitsrechte der in Deutschland lebenden Unionsbürger gewahrt werden.
Festgeschrieben sind diese Aufgaben im Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Es sieht eine enge Zusammenarbeit der Integrationsbeauftragten mit den Ländern und Gemeinden sowie den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vor.
Aufgabe der Integrationsbeauftragten ist es außerdem, die Öffentlichkeit über ihre Arbeit zu informieren. Dem Deutschen Bundestag erstattet sie alle zwei Jahre Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland.
