Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.
mehr: Vorteile der Einbürgerung …
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Dies geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag.
mehr: Erste Schritte …
Wer als Kind deutscher Eltern geboren wird, braucht sich um seine Staatsangehörigkeit wenig Gedanken zu machen. Für das Kind ist es selbstverständlich, seit seiner Geburt die Staatsangehörigkeit der Eltern zu haben. Das ist das so genannte Abstammungsprinzip.
mehr: Das Abstammungsprinzip …
Ergänzend zum Abstammungsprinzip gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2000 auch das Geburtsortprinzip. Danach bestimmt nicht allein die Nationalität der Eltern eines Kindes seine Staatsangehörigkeit, sondern auch der Geburtstort.
mehr: Das Geburtsortprinzip …
Wenn eine der gesetzlichen Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung fehlt, entsteht kein Rechtsanspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Es gibt aber auch die so genannte Ermessenseinbürgerung.
mehr: Die Ermessenseinbürgerung …
Für bestimmte Personengruppen gelten bei der Einbürgerung gesonderte Bestimmungen. In der Regel ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für sie leichter.
mehr: Besondere Personengruppen …
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gilt grundsätzlich auf Dauer. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines Gesetzes eintreten.
mehr: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit …