Gut geschützt auf Reisen
Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen, so eine bekannte Lebensweisheit. Damit eine Reise in guter Erinnerung bleibt, kann der Reisende sich auf ein hohes Verbraucherschutzniveau in Europa verlassen. Denn: Wer reist, hat Rechte!
Künftig dürfen Fernbusse in ganz Deutschland Ziele anfahren.
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Die Bundesregierung hat die Rechte der Verbraucher in den letzten Jahren entscheidend verbessert. Zum Beispiel gibt es bei Verspätungen der Bahn ab einer Stunde ein Viertel des Ticket-Preises zurück, ab zwei Stunden Verzug erhält der Reisende den halben Ticket-Preis retour. Bei Überbuchung, Verspätung und Streichung von Flügen haben Passagiere ebenfalls Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Wenn es etwa im Urlaubsgebiet ein Erdbeben gab und die Reise dadurch erheblich beeinträchtigt ist, können Reisende ihren Reisevertrag wegen höherer Gewalt kündigen.
Urlaub gut vorbereiten
Für eine gelungene Reise – zumal ins Ausland – ist vieles zu bedenken: Wie plane ich die Reise umweltbewusst, welche Verkehrsregeln gelten am Urlaubsort, wie hoch sind dort die Telefongebühren und wie telefoniere ich am günstigsten nach Hause? Kann man Haustiere mitnehmen und was ist mit der Einfuhr von Lebensmitteln? Und vor allem – welche Rechte hat man, wenn am Urlaubsort nicht alles so vorfindet, wie man sich das erträumt hat? Über all dies informieren beispielsweise das Bundesverbraucherschutzministerium, die Verbraucherseiten der Europäischen Union, die Europäischen Verbraucherzentren sowie das Auswärtige Amt.
Schlichtungsstellen einschalten
Gibt es Probleme bei der Reise, gilt auch hier der Grundsatz "Schlichten ist besser als richten". Im Falle von Problemen und Verspätungen bei der Beförderung muss der betroffene Passagier seine Ansprüche zunächst beim jeweiligen Verkehrsunternehmen anmelden. Dieses prüft den Anspruch und erteilt einen Bescheid. Ist der Anspruch aus Sicht des Passagiers nicht zufriedenstellend, kann man sich an die "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp)" wenden.
Die söp ist eine unabhängige Einrichtung von Unternehmen des öffentlichen Verkehrs in Deutschland. Ihre Aufgabe ist es, bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit Beförderungsverträgen zu schlichten. In vielen Fällen wird so eine einvernehmliche Lösung des Streitfalls gefunden.
Die Bundesregierung hat außerdem einen Gesetzentwurf für die Streitschlichtung im Luftverkehr auf den Weg gebracht. Damit sollen die Recht von Fluggästen gestärkt werden.
Wer statt im örtlichen Reisebüro im Internet bucht, elektronisch bei einem Online-Anbieter, für den ist unter bestimmten Voraussetzungen im Beschwerde- oder Streitfall die so genannte Reiseschiedsstelle in Wiesbaden ein Ansprechpartner.
