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Verbraucher in der digitalen Welt

Die moderne Telekommunikation erleichtert das tägliche Leben in Beruf und Freizeit. Und sie macht Kontakte rund um den Globus möglich. Zugleich stellen sich große Herausforderungen an den Schutz der Verbraucher und die Sicherheit der Daten.

Smartphone bei der Anwendung Sicherheit bei Smartphones Foto: picture alliance / dpa Themendienst

Sich im Internet informieren, Filme schauen, Musik hören, Geld überweisen oder online einkaufen – Vertragsabschlüsse per SMS, Klingelton-Abos oder Roamingkosten: Die Telekommunikation eröffnet viele neue Angebote und Möglichkeiten, die auch immer mehr ältere Menschen nutzen.

Das birgt aber neue Risiken: Beispielsweise "Abzocke" im Internet oder gestohlene Bankdaten. Davon kann mancher ein Lied singen. Bereits über herkömmliche Mobiltelefone lässt sich jederzeit der Standort des Benutzers ermitteln. Über Smartphones kann man feststellen, was jemand gerade im Internet sucht oder mit wem er sich über soziale Netzwerke wie Facebook und Google austauscht. Unternehmen gelangen dadurch an persönliche Daten, die durch Sicherheitslücken missbräuchlich genutzt werden können.

Auch die Gefahr von Hackerangriffen, Computerviren oder auch ganz einfach die Folgen eines Computerausfalls für Geschäftsprozesse sind nicht zu unterschätzen.

Verbraucherkompetenz stärken, Datensicherheit erhöhen

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen daher über die Risiken moderner Kommunikationsmittel gut informiert sein. Betrügerischen Geschäften muss ein Riegel vorgeschoben sowie Datenschutz und Datensicherheit national wie international gestärkt werden. Hierfür setzt sich die Bundesregierung im Dialog mit den Anbietern ein.

Verschiedene Informationsportale klären über Chancen und Risiken von Smartphones, Cloud Computing und Co. auf. Mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt die Bundesregierung den Datenschutz in sozialen Netzwerken.

Im letzten Jahr hat das neue Telekommunikationsgesetz zahlreiche Verbesserungen für Verbraucher gebracht: Unter anderem sind Warteschleifen bei Sonderrufnummern grundsätzlich kostenfrei und die Leitungen müssen eine Mindestqualität aufweisen.

Telefonwerbeanrufe sind nur dann zulässig, wenn die vorherige, ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers vorliegt. Am Telefon geschlossene Verträge sind widerrufbar. Außerdem ist es verboten, die Rufnummer zu unterdrücken. Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Verschärfung dieser Vorschriften, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung noch besser zu schützen.

Das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet hat den Verbraucherschutz im Internet weiter verbessert: Seit August 2012 kommt ein Vertrag im Internet nur dann zustande, wenn der Unternehmer auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots deutlich hinweist und der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet, sogenannte "Button-Lösung".