Verbraucherverbände
In Deutschland beraten und informieren verschiedene Institutionen und privat organisierte Verbrauchereinrichtungen die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Auch außergerichtliche Beratungen werden von den Verbraucherzentralen angeboten.
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Die Verbraucherorganisationen beraten unter anderem in folgenden Bereichen:
- rund um den privaten Haushalt - beispielsweise zu Kauf- und Dienstleistungsverträgen, falschen Versprechen aus Gewinnspielen, den neuesten Wunderdiäten und Nahrungsergänzungsmitteln, zur Berechtigung von Telekommunikations- und Energieabrechnungen, zu Versicherungen, zur richtigen Altersvorsorge und Krankenversicherung.
- sie verfolgen Rechtsverstöße (etwa durch irreführende Werbung oder unzulässige Vertragsklauseln) durch Abmahnungen und Klagen
- sie vertreten Verbraucherinteressen auf kommunaler und landespolitischer Ebene
- sie informieren Medien und Öffentlichkeit über wichtige Verbraucherthemen
- sie führen Aktionen, Projekte und Ausstellungen durch und
- arbeiten mit Schulen und Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung zusammen.
Aktuelles Beispiel, wie Verbraucher bei wichtigen Themen - gegebenenfalls auch zu Hause - beraten und unterstützt werden, ist die Energieberatung. Der Berater kommt gegen eine geringe Gebühr, in manchen Fällen auch kostenlos, ins Haus. Er beurteilt vor Ort wie und wo sich beispielsweise bei Heizung und Strom Kosten einsparen lassen.
Beim Internetportal www.lebensmittelklarheit.de kann man sich über die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln informieren und austauschen. Verbraucher können fragwürdige Etikettierungen und Aufmachungen melden.
Verbraucherorganisationen arbeiten unabhängig
Die Verbraucherorganisationen sind unabhängig und gemeinnützig. Vielfach werden sie durch die öffentliche Hand unterstützt.
Grundsätzlich sind die Länder dafür zuständig, die individuelle Verbraucherberatung vor Ort durch die Verbraucherzentralen zu finanzieren.
Die Bundesregierung fördert aus dem Bundeshaushalt bundesweit tätige Einrichtungen und Institutionen: Die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. als Dachorganisation der 16 Verbraucherzentralen in den Ländern und von 26 verbraucherpolitischen Verbänden, die Stiftung Warentest sowie der Verbraucherrat des Deutschen Instituts für Normung (DIN).
Die übrigen Mittel der Verbraucherzentralen stammen aus Mitgliedsbeiträgen, Beratungsgebühren und aus dem Verkauf von Ratgeberbroschüren.
Jeder vierte Bürger hatte schon einmal Kontakt zu einer Verbraucherzentrale. Rund 20 Millionen Anfragen erreichen die Verbraucherzentralen jährlich.
Auch andere von der Bundesregierung geförderte Einrichtungen tragen dazu bei, Verbraucher unabhängig zu informieren. Etwa der aid Infodienst e. V., der unter anderem über Ernährung, Lebensmittel und Haushaltsführung aufklärt oder die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
Rechtsberatung und Verbandsklagebefugnis
Die Verbraucherzentralen sind als einzige Organisationen in Deutschland zur außergerichtlichen Rechtsberatung befugt. Das heißt, sie dürfen im Rahmen ihres Aufgabengebietes neben Rechtsanwälten alle Bürgerinnen und Bürger außergerichtlich beraten und vertreten. Andere Verbände dürfen nur gegenüber ihren Mitgliedern rechtsberatend tätig werden.
Außerdem haben Verbraucherzentralen die so genannte Verbandsklagebefugnis. Das heißt, sie dürfen Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abmahnen. Sie können dagegen gerichtlich vorgehen.
Von diesen Klagebefugnissen machen die Verbraucherzentralen immer wieder mit großem Erfolg Gebrauch.
Was macht die Stiftung Warentest?
Während der Verbraucherzentrale Bundesverband die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher vertritt, sorgt die Stiftung Warentest für mehr Markttransparenz. Sie testet dafür Waren und Dienstleistungen. Sie ist durch ihre Satzung ebenfalls der politischen Neutralität verpflichtet. Trotz klar getrennter Aufgaben arbeiten Verbraucherzentrale Bundesverband und Stiftung Warentest eng zusammen.
