Europäische Verbraucherpolitik
Mehr Auswahl und günstigere Preise – das sind die großen Vorteile des europäischen Binnenmarktes. Doch zur Vielfalt der Waren gehört ein umfassender Verbraucherschutz.
EU: Mehr Transparenz für Verbraucher
Foto: Bundesregierung/Stutterheim
Die europäische Verbraucherpolitik hat im Laufe der Jahre in vielen Bereichen ein hohes Maß an Sicherheit für die Verbraucher geschaffen. Die Gesundheit steht dabei an erster Stelle: Die EU sorgt für gesunde und sichere Lebensmittel, Medikamente und Kosmetika.
Die neue Lebensmittel-Informationsverordnung vom Dezember 2011 bietet Verbraucherinnen und Verbraucher eine transparente und einheitliche Kennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen.
Man kann sich so schnell über die Zusammensetzung und Nährstoffgehalte von Lebensmitteln informieren. Das erleichtert es, die richtige Auswahl zu treffen und sich ausgewogen zu ernähren.
Die Verordnung muss ab 13. Dezember 2014 zwingend umgesetzt sein, die Regelungen für die Nährwertkennzeichnung ab 13. Dezember 2016. Die Angabe des Kaloriengehalts und von sechs Nährstoffen in einer übersichtlichen Tabelle ist verpflichtend. Zur besseren Vergleichbarkeit werden die Nährstoffgehalte künftig immer bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben. Viele Hersteller haben dieses Modell in Deutschland bereits freiwillig umgesetzt.
Seit Mitte Dezember 2012 gibt es strenge Regeln für gesundheitsbezogene Werbung. Sie ist nur noch erlaubt, wenn sie von der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) ausdrücklich zugelassen ist.
Verbraucherschutz
Pflegemittel wie Hautcreme, Make-up, Deodorant, Seife oder Zahnpasta dürfen keine gesundheitsschädlichen Substanzen enthalten. Verbraucherschutz erfordert ständige Wachsamkeit: So verbot die EU-Kommission bereits 2006 europaweit 22 Haarfärbemittel, weil sie möglicherweise gesundheitsschädigend waren.
Auch beim Spielzeug steht die Sicherheit uneingeschränkt im Vordergrund. Spielzeug, das in der EU vertrieben wird, muss strenge Sicherheitsnormen erfüllen.
Produktgarantie
Die EU-Richtlinie für die Verlängerung der Produktgarantie auf zwei Jahre hat die Stellung der Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich gestärkt. Im Kleingedruckten von Verträgen verbergen sich oft kundenfeindliche Klauseln. Eine Richtlinie schützt vor bösen Überraschungen. Unlautere Geschäftspraktiken, zum Beispiel irreführende Werbung und aggressive Verkaufspraktiken wie Belästigung, Zwang und unzulässige Beeinflussung sind in der gesamten EU rechtswidrig.
Zu den wichtigen Maßnahmen der EU in Sachen Verbraucherschutz gehören schließlich die Vorschriften über die "allgemeine Produktsicherheit" und über die "Haftung für fehlerhafte Produkte". Im Schadensfall haben Verbraucherinnen und Verbraucher Anspruch auf Entschädigung vom Hersteller.
Ziele des aktuellen EU-Verbraucherschutzprogramms (2007 bis 2013):
- Ein hohes Maß an Verbraucherschutz
- Die wirkungsvolle Durchsetzung der Schutzbestimmungen.
