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Gesetzliche Grundlagen

Seit dem 1. Januar 1995 ist die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen: Seither gibt es die gesetzliche und die private Pflegeversicherung. Gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch, Elftes Buch (SGB XI) - Soziale Pflegeversicherung.

Damit erhalten rund 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger einen Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit. Seit Einführung der 2. Stufe der Pflegeversicherung 1996 (stationäre Versorgung) liegt der Beitragssatz für alle Versicherten stabil bei 1,7 Prozent.

Seit Januar 2005 zahlen Kinderlose einen nicht paritätisch finanzierten Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkten (so genanntes Kinderberücksichtigungsgesetz). Damit wurde eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zur Besserstellung von Familien in der Pflegeversicherung umgesetzt.

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung mit Teilkasko-Charakter. Die notwendige Solidarität und Eigenverantwortung stehen in einer sozialpolitisch vernünftigen Balance. In der Pflegeversicherung gibt es keine Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit. Das heißt: Die Leistungen werden einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt.