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Strukturen der Nachhaltigkeitspolitik

Die Bundesregierung hat für die Nachhaltigkeitspolitik ein besonderes Gremium geschaffen: den Staatssekretärsausschuss "Nachhaltige Entwicklung". In dieser Runde diskutieren hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aller Ministerien. Ihre Entscheidungen sind maßgebend für die Weiterentwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.

Nachhaltige Entwicklung kann nicht vom Staat verordnet werden. Nur wenn alle Akteure in Wirtschaft und Gesellschaft, Bürgerinnen und Bürger das Thema zu ihrer Sache machen, wird nachhaltige Entwicklung gelingen.

Wenn Unternehmen investieren, Verbraucher konsumieren, bestimmen sie über die zukünftige Entwicklung ebenso wie der Staat mit seinen Gesetzen und Programmen. Deshalb ist die öffentliche Diskussion, die Zusammenarbeit mit und zwischen den gesellschaftlichen Akteuren ein wesentliches Element der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung.

Diskussion in verschiedenen Gremien

Entsprechend wurden die Eckpunkte sowie ein erster Entwurf der Strategie unter www.dialog-nachhaltigkeit.de zur Diskussion gestellt. Den Dialog ergänzten Konsultationsrunden mit Kommunen, Wirtschaft und Gewerkschaften, Umwelt- und Entwicklungsverbänden, Landwirtschafts- und Verbraucherverbänden sowie Wissenschaft und Kirchen.

Bei der Weiterentwicklung der Strategie fließen die Ansichten und Ideen unterschiedlichster gesellschaftlicher Gruppen in die Inhalte der Fortschrittsberichte ein. Anregungen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger werden ebenso berücksichtigt. Damit ist die Strategie das erste politische Programm einer Bundesregierung, an dem Bürgerinnen und Bürger aktiv mitgewirkt haben und weiter mitwirken. Wichtige Beiträge lieferte auch der "Rat für Nachhaltige Entwicklung".

Rat für Nachhaltige Entwicklung

Als externe Expertenstimme hat die Bundesregierung 2001 den Rat für Nachhaltige Entwicklung berufen. 15 Persönlichkeiten aus Politik, Unternehmen, Gewerkschaften, Kirchen und Umweltverbänden treffen sich regelmäßig, um über aktuelle Fragen der Nachhaltigkeit zu beraten.

Der Rat war an der Ausarbeitung der Strategie beteiligt. Im Fortschrittsbericht 2008 zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ist der Rat mit einem eigenen Beitrag vertreten. Das Gremium soll vor allem das Leitbild "Nachhaltigkeit" in der Öffentlichkeit verankern. So hat der Rat unter anderem den Wettbewerb "Mission Sustainability" gestartet. Menschen jeden Alters sind aufgefordert, Ideen zu präsentieren, um den Alltag nachhaltiger zu gestalten.

Wettbewerb "Mission Sustainability"

Das Projekt "Nachhaltiger Warenkorb" macht Möglichkeiten und Vorteile von nachhaltigem Konsum anschaulich. In einem Einkaufsratgeber wird auf nachhaltige Produkte und Dienstleistungen aus den Konsumbereichen Lebensmittel, Textilien und Bekleidung, Wohnen und Haushalt, Mobilität, Tourismus und Finanzdienstleistungen hingewiesen.

Projekt "Nachhaltiger Warenkorb"

Der Gedanke wurde auch vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgegriffen und spiegelt sich in einem Verbraucherleitfaden zum Thema Corporate Social Responsibility wider. Dieser gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern Hinweise, wie sie ökologisch und sozial verantwortungsvoll hergestellte Produkte finden können.

Verbraucherleitfaden

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung

Das Parlament trägt dem Stellenwert der Nachhaltigkeit als einer umfassenden Aufgabe politischen Handelns Rechnung: Der Bundestag hat am 6. April 2006 beschlossen, einen Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung einzurichten. Dieser soll "Anwalt langfristiger Verantwortung im politischen Geschehen" sein, Politik für kommende Generationen strukturieren und die Arbeit der von der Bundesregierung geschaffenen Gremien unterstützen.

Der Beirat, dem 22 ordentliche und 22 stellvertretende Mitglieder angehören, soll die Bundesregierung bei der Fortschreibung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie parlamentarisch begleiten. Er berät bei der Festlegung und Konkretisierung von Zielen, Maßnahmen und Instrumenten. Er gibt Empfehlungen zu mittel- und langfristigen Planungen ab und fördert die Beratungen mit anderen Parlamenten, insbesondere in der Europäischen Union. Außerdem fördert er die gesellschaftliche Diskussion zur nachhaltigen Entwicklung. Über seine Arbeit soll der Beirat mindestens alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen.

Um die Strategie noch wirksamer zu machen, soll künftig auch der Parlamentarische Beirat für Nachhaltige Entwicklung im Bundestag ihre Umsetzung kontrollieren. Da Zukunftsfähigkeit ein zentrales Kriterium politischen Handelns ist, soll die Nachhaltigkeitsprüfung des Beirats durch eine Generationenbilanz ergänzt werden. Das macht die Leistungen und Lasten heutiger Politik für kommende Generationen sichtbar.