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Kyoto-Protokoll – erster Schritt zu mehr Klimaschutz

Mit Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls am 16. Februar 2005 gelang ein Durchbruch für den internationalen Klimaschutz. Dies war auch ein Erfolg der deutschen Umwelt-Außenpolitik: Die Bundesregierung hatte sich mit Nachdruck für die entscheidende Ratifikation durch Russland eingesetzt.

Mit dem von 174 Staaten und einer regionalen Organisation getragenen Kyoto-Protokoll gibt es erstmals eine völkerrechtlich verbindliche Begrenzung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Damit verbunden sind entsprechende Pflichten für eine Reihe von Industrieländern.

Um weitere Verbesserungen im Klimaschutz zu erreichen, hat sich die Bundesregierung für eine Fortsetzung des Kyoto-Prozesses eingesetzt. Zum Beispiel auf der 11. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmenkonvention in Montreal im Dezember 2005.  Damals hatte sich die Staatengemeinschaft dazu bekannt, den Weg mit verbindlichen Reduktionszielen und Obergrenzen auch über 2012 hinaus fortzusetzen. 

Verhandlungen für ein neues Abkommen werden fortgesetzt

Gemeinsames Ziel Deutschlands und der EU ist es, bis zum Jahr 2009 die Verhandlungen über ein Kyoto-Folgeabkommen zum Klimaschutz für die Zeit nach 2012 abzuschließen. Für eine neue Vereinbarung mit verbindlichen Reduktionszielen hat sich die Bundesregierung auch im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und des deutschen G-8-Vorsitzes 2007 eingesetzt. 

Erste Etappe auf dem Weg zu einem neuen Abkommen ist der Europäische Rat im März 2007 in Brüssel gewesen. Dort haben die Staats- und Regierungschefs Europas beschlossen, die CO2-Emissionen bis 2020 um 20 Prozent zu senken. Sollten andere Länder  vergleichbare Ziele vereinbaren, wird die EU um 30 Prozent reduzieren. Außerdem wollen die europäischen Staaten bis 2020 die Energieeffizienz um 20 Prozent erhöhen und den Anteil der Biokraftstoffe am EU-Verbrauch von Benzin und Diesle auf mindestens 10 Prozent steigern. Diese klimapolitischen Ziele wurden flankiert durch einen umfangreichen "Aktionsplan Energie".

Der G-8-Gipfel unter deutschem Vorsitz im Juni 2007 hat erstmals unter allen Industriestaaten der Welt Einigkeit erzielt, dass die Erderwärmung nicht mehr maximal als 1,5 – 2,5 Grad Celsius betragen darf. Um dies zu erreichen, sollen die Treibhausgas-Emissionen bis 2050 weltweit halbiert werden. Die Schwellenländer haben zugesagt, ihren Beitrag hierzu zu leisten. Dabei werden die Industriestaaten sie durch eine stärkere technologische Zusammenarbeit unterstützen.

Der Verhandlungserfolg in Heiligendamm ist ein entscheidendes Signal für die UN-Klimakonferenz im Dezember 2007 in Indonesien.

Die Umsetzung des Kyoto-Protokolls in Deutschland

In Kyoto wurde vereinbart, den Ausstoß der sechs gefährlichsten Treibhausgase zwischen 2008 und 2012 insgesamt um circa 5 Prozent zu begrenzen. Es geht dabei insbesondere um Kohlendioxid (CO2), Methan und Stickoxide.

Die einzelnen Staaten verpflichteten sich auf unterschiedliche Emissionsmengen. Die EU sagte dabei für ihre damals 15 Mitgliedstaaten zu, einen Beitrag von minus 8 Prozent zu leisten. Deutschland setzte sich eine Minderung von 21 Prozent zum Ziel.

Seit Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls 2005 haben die Industrienationen unterschiedlich große Fortschritte erzielen können. Deutschland ist dabei Vorreiter: Die Selbstverpflichtung, den CO2-Ausstoß um 21 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern, ist mit derzeit fast 19 Prozent beinahe erreicht. Damit trägt Deutschland 75 Prozent der in der Europäischen Union zu erbringenden Reduzierung. Ein im Juni 2007 von der EU-Kommission vorgelegter Bericht belegt: Deutschland hat allein im Jahr 2005 seine Treibhausgase um 2,3 Prozent reduziert. Das war gut dreimal soviel wie im EU-Durchschnitt (0,7 Prozent).

Auch in der Zeit nach 2012 will Deutschland Schrittmacher eines ambitionierten Klimaschutzes sein. Es ist bereit, bis 2020 die eigenen Emissionen um 40 Prozent zu senken. Voraussetzung hierfür ist, dass die EU - wie auf dem Europäischen Rat im März 2007 in Aussicht gestellt - ihre Emissionen im selben Zeitraum um 30 Prozent reduziert.

Nutzung der Kyoto-Mechanismen

Um weitere Reduktionspotenziale zu erschließen, fördert das Kyoto-Protokoll das Engagement im Ausland. Gleichzeitig soll dadurch der Technologietransfer in Schwellen- und Entwicklungsländer gestärkt werden.

Firmen können neben eigenen nationalen Anstrengungen auch in Klimaprojekte anderer Länder investieren. Dadurch ist es möglich, Pflichten zur Ausstoßminderung zu erfüllen. Beispiele sind Clean Development Mechanismen (Projekte in Entwicklungsländern) und Joint Implementation (Maßnahmen in osteuropäischen Industrieländern).