Nutzung der Kernenergie
Die Bundesregierung hat in der Koalitionsvereinbarung vom November 2005 festgelegt, dass die am 14. Juni 2000 zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen geschlossene Vereinbarung zum Atomausstieg unverändert gilt.
Die darin enthaltenen Verfahren über die Stilllegung von Kernkraftwerken haben Bestand. Das gleiche gilt für das auf dem Konsens aufbauende Atomgesetz von 2002. Die Novelle änderte das Atomgesetz von 1959 grundlegend: statt der Förderung der Kernenergie wurde nunmehr ihre geordnete Beendigung zum Ziel erklärt.
Der sichere Betrieb der Kernkraftwerke hat für die Bundesregierung höchste Priorität. In diesem Zusammenhang wird die Forschung zum sicheren Betrieb von Kernkraftwerken fortgesetzt und ausgebaut.
Die Bundesregierung übernimmt auch die nationale Verantwortung für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle. Sie wird diese Frage zügig lösen. Noch in dieser Legislaturperiode wird sie zu einer Lösung zu kommen.
Anteil der Kernenergie wird geringer
Die Energieversorgung Deutschlands ist breit gefächert. Mineralöl und Erdgas zusammen liegen seit Jahren relativ stabil bei fast 60 Prozent. Erdgas hat gegenwärtig einen Anteil von 23 Prozent, Steinkohle von 13 Prozent, Kernenergie von 12 Prozent und Braunkohle von 11 Prozent. Der Beitrag der erneuerbaren Energien erreichte 2005 einen Anteil von 4,6 Prozent.
Betrachtet man nur die Stromerzeugung, so basiert diese in Deutschland gegenwärtig auf den „drei Säulen“ Kernenergie (26 Prozent), Braunkohle (25 Prozent) und Steinkohle (22 Prozent). Aber auch Erdgas (11 Prozent) und erneuerbare Energien (10 Prozent) tragen substanziell zur Stromerzeugung bei. Seit Mitte der 90er Jahre hat sich die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kräftig erhöht, insbesondere durch den Ausbau der Windenergie.
Nach den Regelungen des Atomgesetzes wird der Beitrag der Kernkraft zur Stromerzeugung von derzeit 163 TWh (etwa 26 Prozent der Gesamterzeugung) bis zum Jahr 2023 auslaufen. Die danach vorgesehene Abschaltung der Anlagen richtet sich nach den gesetzlich festgelegten Reststrommengen, der jährlichen Stromerzeugung sowie der Übertragung von Strommengen zwischen den Anlagen.
Endlagerung radioaktiver Abfälle
Radioaktive Abfälle können Millionen von Jahren Strahlung abgeben. Sie müssen deshalb sicher gelagert werden. In Deutschland ist die Endlagerung in tiefen geologischen Formationen vorgesehen. Die Abfalleinlagerungen in dem ehemaligen Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) sind im September 1998 beendet worden. Für dieses Endlager wird ein Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung durchgeführt.
Solange ein betriebsbereites Endlager nicht zur Verfügung steht, müssen die radioaktiven Abfälle zwischengelagert werden. So werden zum Beispiel die abgebrannten Brennelemente in Zwischenlagern in der Nähe der Atomkraftwerke aufbewahrt.
Für die bereits vorhandenen circa 5.500 Tonnen hochradioaktiver Abfälle und die rund 100.000 m3 schwach- und mittelradioaktiven Abfälle sowie die zukünftig noch anfallenden radioaktiven Abfälle muss ein Endlager gesucht und eingerichtet werden. Dies muss den hohen Anforderungen gerecht werden, die für den langfristigen Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren radioaktiver Abfälle bestehen.
Weltweit gibt es heute noch kein Endlager für bestrahlte Brennelemente aus Kernkraftwerken.
