Solidarpakt II - Grundlage für den Aufbau Ost
Der Solidarpakt II gilt seit dem 1. Januar 2005. Er löste den von 1995 bis 2004 geltenden Solidarpakt I ab. Insgesamt stellt die Bundesregierung bis zum Jahr 2019 156 Milliarden Euro im Solidarpakt II bereit.
Die Leistungen aus dem Solidarpakt II teilen sich auf zwei "Körbe" auf:
Korb I
Die ostdeutschen Länder erhalten von 2005 bis 2019 so genannte Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 105 Milliarden Euro. Diese Mittel dienen dem Aufbau der Infrastruktur und dem Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft.
Diese Mittel sind zweckgebunden. Über die Verwendung berichten die Länder jährlich in Fortschrittsberichten dem Finanzplanungsrat.
Korb II
Weitere 51,8 Milliarden Euro stehen für Gemeinschaftsaufgaben zur Verfügung. Das sind wachstums- und beschäftigungsfördernde Projekte. Auch die Mittel aus dem Strukturfonds der Europäischen Union (EU) und die Investitionszulage fließen in diese Projekte ein.
Die Verantwortung für die Verwendung der Mittel tragen die Länder. Sie können am besten regionale und strukturelle Entwicklungsschwerpunkte einschätzen und den Mitteleinsatz entsprechend steuern. Die Bundesregierung kontrolliert, ob die Mittel zweckgerichtet verwendet werden.
