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Rente mit 67 – Alterssicherung generationengerecht gestalten

Die gesetzliche Rentenversicherung steht vor großen Herausforderungen. Leider werden immer weniger Kinder geboren. Gleichzeitig haben die Menschen erfreulicherweise eine höhere Lebenserwartung als früher und beziehen entsprechend länger Rente. Diese Entwicklung führt dazu, dass sich das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern drastisch verändert.

Den Älteren stehen in Zukunft immer weniger Jüngere gegenüber. Während das Verhältnis der 65-Jährigen und Älteren zu den 20- bis 64-Jährigen im Jahr 2005 noch 1 zu 3,2 betrug, wird es im Jahr 2030 voraussichtlich bei 1 zu 2 liegen. Die Bundesregierung hat sich diesem fortschreitenden demografischen Wandel verantwortlich gestellt und gehandelt. Die Rente mit 67 ist die richtige Antwort, um sowohl den Beitragssatz zur Rentenversicherung auch zukünftig stabil zu halten und das Rentenniveau nachhaltig zu sichern.

Anhebung des Renteneintrittsalters

Bundestag und Bundesrat haben im März 2007 mit dem „Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ die Rente mit 67 beschlossen. Kernstück ist die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von bisher 65 auf 67 Jahre. Damit bleibt die gesetzliche Rentenversicherung für alle Generationen auch in Zukunft ein verlässliches und leistungsstarkes Instrument der Alterssicherung.

Beitragssatz- und Rentenniveau
Die Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre hat vor allem das Ziel, den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung stabil zu halten. Er soll bis zum Jahr 2009 19,9 Prozent nicht überschreiten. Langfristig soll er bis 2020 nicht über 20 Prozent steigen.

Gleichzeitig soll verhindert werden, dass das Rentenniveau zu stark sinkt. Als Rentenniveau bezeichnet man das Verhältnis der Rente eines Durchschnittsverdieners zum durchschnittlichen Nettoverdienst aller Beschäftigten. Bis zum Jahr 2020 soll das Rentenniveau nicht unter 46 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns fallen. Bis 2030 nicht unter 43 Prozent. 

Schrittweise Erhöhung

Ab 2012 steigt das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre. Viele können aber auch in Zukunft noch früher in Rente gehen.

 

Los geht´s mit dem Geburtsjahrgang 1947. Von 2012 bis 2023 steigt das Renteneintrittsalter zunächst jährlich um einen Monat von 65 auf 66 Jahre, von 2024 bis 2029 dann jährlich um jeweils zwei Monate auf 67 Jahre. Das heißt: Wer 1947 geboren wurde, muss über seinen 65. Geburtstag hinaus noch einen Monat länger arbeiten. Ab Jahrgang 1964 gibt es die Rente ohne Abzüge in der Regel erst mit 67 Jahren.

 

Trotzdem bleibt für die individuelle Lebensplanung weiterhin Spielraum. Denn auch in Zukunft haben viele Versicherte die Möglichkeit, bis zu vier Jahre früher in Ruhestand zu gehen – wenn auch mit 3,6 Prozent Abschlag pro Jahr des vorzeitigen Rentenbeginns.

 

Und es gibt Ausnahmeregelungen: Beispielsweise für besonders langjährig Versicherte und Erwerbsgeminderte.

Vertrauensschutzregelungen

Besonderen Vertrauensschutz bei der Anhebung der Altersgrenzen für die Altersrenten genießen Versicherte der Geburtsjahrgänge 1954 und älter. Wenn sie bereits vor dem Stichtag 1. Januar 2007 verbindlich Altersteilzeitarbeit mit dem Arbeitgeber vereinbart haben. Für sie wird die Altersgrenze von 65 Jahren nicht angehoben. Ein Rentenbezug ohne Abschlag ist weiterhin ab 65 möglich.