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Riester-Rente

Die demografische Entwicklung erfordert zusätzlich zur gesetzlichen Rente eigene Anstrengungen. Denn die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, um den bisherigen Lebensstandard auch als Rentner zu halten.

Die so genannte Riester-Rente ist eine Möglichkeit der eigenen, freiwilligen Altersvorsorge. Sie wird staatlich gefördert. Dies geschieht durch Zulagen, die von der „Zulagenstelle“ direkt dem Altersvorsorgekonto gutgeschrieben werden. Vorausgesetzt wird ein Mindesteigenbetrag. Dieser entspricht derzeit drei Prozent (ab 2008 vier Prozent) des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen, mindestens jedoch 60 Euro jährlich.

Nutznießer dieser Altersvorsorge sind alle Pflichtversicherten sowie Beamte. Die Niveaueinschränkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung gelten nämlich auch für die Beamtenversorgung. Im Falle einer Arbeitslosigkeit kann der Vertrag ruhen. Beim Arbeitslosengeld II wird die Altervorsorge nicht angerechnet.

Eigene Einzahlungen bleiben erhalten

Ganz wichtig ist festzuhalten, dass Riester-Sparern mindestens ihre eigenen Einzahlungen erhalten bleiben. Und durch die Zulagen haben sie in jedem Fall eine positive Rendite.

Es gilt deshalb: Unbedingt so früh wie möglich beginnen und so viel wie möglich einzahlen. Unabhängig von der Anlageform ist das Entscheidende der Zinseszins-Effekt. Je früher mit dem Sparen angefangen wird, desto mehr Zinsen kommen hinzu.

Früh anfangen lohnt sich

Ein Beispiel: Um im Alter von 65 Jahren über ein Kapital von 100.000 Euro zu verfügen, muss ein heute 45-Jähriger bei einer durchschnittlichen Jahresrendite von sechs Prozent monatlich 219 Euro sparen, ein 55-Jähriger sogar 613 Euro. Wer dagegen im Alter von 35 Jahren mit der Vorsorge beginnt, muss monatlich nur 102 Euro beiseite legen. Dabei hat er selbst lediglich 36.720 Euro eingezahlt. Den Rest besorgt der Zinseszins-Effekt.