Altersversorgung Selbstständiger vor Pfändung geschützt
Am 14. Dezember 2006 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Altersvorsorge von Selbstständigen vor Pfändung schützt. Der Bundesrat stimmte am 16. Februar 2007 dem Gesetz zu. Damit ist die Altersvorsorge Selbstständiger in gleicher Weise vor dem Vollstreckungszugriff von Gläubigern geschützt wie der Rentenanspruch abhängig Beschäftigter.
"Der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die einen wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, wird deutlich verbessert. Versicherungen von Selbstständigen werden künftig genauso geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat. Das neue Recht wird voraussichtlich Anfang März in Kraft treten.
Auch das der Alterssicherung dienende Vermögen und die der Alterssicherung dienenden Einkünfte Selbstständiger seienvor dem Vollstrechungszugriff der Gläubiger zu schützen, so Zypries, um
- das Existenzminimum des Selbstständigen im Alter zu sichern,
- den Staat von Sozialleistungen zu entlasten,
- bessere Rahmenbedingungen für Existenzgründungen zu schaffen und
- eine Kultur der Selbstständigkeit zu fördern.
Altersvorsorge mit neuer Qualität
Zugriffsrechte von Gläubigern bleiben gleichwohl gewahrt, wenn auch nun eingeschränkt. Der Schutz gilt insofern nur für solches Vorsorgekapital, das von dem Berechtigten unwiderruflich in seine Altersvorsorge eingezahlt wurde. Außerdem darf das Kapital als Rente auch nur in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt werden.
Bisher unterlagen nur Renten aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung einem Pfändungsschutz. Dieser sichert das Existenzminimum der Schuldnerin beziehungsweise des Schuldners und entlastet die Gemeinschaft von Sozialkosten. Ein solcher Pfändungsschutz bestand gegenüber den Einkünften Selbstständiger jedoch nicht.
Altersvorsorge von Selbstständigen und abhängig Beschäftigten gleich geschützt
Die Formen der Alterssicherung, die Lebensversicherung und die private Rentenversicherung, werden künftig vor einem schrankenlosen Pfändungszugriff geschützt. Damit wird erreicht, dass auch Selbstständigen im Alter ein Existenzminimum zugestanden wird. Zugleich werden sie gegebenenfalls im Alter nicht auf staatliche Leistungen angewiesen sein.
Mit der Einführung dieses Pfändungsschutzes wird die Ungleichbehandlung von Selbstständigen und abhängig Beschäftigten im Alter beseitigt.
