Betriebsrenten zukunftsfähiger gestalten
Empfängerinnen und Empfänger von Betriebsrenten und Beschäftigte mit Anwartschaften auf eine Betriebsrente bauen darauf, ihre Ansprüche sicher zu wissen. Wegen der zuletzt relativ vielen Unternehmensinsolvenzen hat die Bundesregierung entschieden, die Bedienung der aufgelaufenen Ansprüche auf eine zukunftssichere Basis zu stellen.
Ansprüche auf Betriebsrenten und auf Anwartschaften auf Betriebsrenten entstehen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieses vereinbaren. Unternehmen leisten hierzu Rückstellungen. Dies erlaubt ihnen, mit dem Geld so lange zu arbeiten, bis es fällig ist. War das Unternehmen insolvent, gingen die Rückstellungen jedoch zumeist mit unter.
Für Insolvenzfall vorsorgen
Deswegen sieht der Gesetzgeber nunmehr vor, dass für den Insolvenzfall Unternehmen vorsorgen müssen. Entweder sie zahlen in eine Pensionskasse ein. Dann haben sie das Geld aber nicht mehr im Unternehmen. Oder sie beteiligen sich mit einer Umlage am Pensions-Sicherungs-Verein. Derzeit tragen insgesamt knapp 60.000 Mitglieder mit ihrem „Beitrag“ zur Finanzierung der gegenwärtigen Betriebsrentenansprüche bei.
Das Volumen der derzeit noch nicht finanzierten Anwartschaften ist bis Ende 2005 auf rund 2,2 Milliarden Euro angestiegen. Zwar sind die Insolvenzzahlen in den letzten Monaten erfreulich zurückgegangen. Dennoch können die aufgelaufenen Anwartschaften mit dem jetzigen Umlagesystem nicht finanziert werden. Deswegen werden künftig Versorgungsanwartschaften in der Zeit ihrer Entstehung finanziert.
Vorteile für Beschäftigte und Firmen
Mit der neuen Regelung wird sichergestellt, dass Versorgungsanwartschaften aus künftigen Insolvenzen bereits im Jahr der Insolvenzeröffnung finanziert sind. Denn neben den Versorgungsansprüchen werden künftig auch die zu sichernden Anwartschaften periodengerecht finanziert.
Zusätzlich werden die bereits in der Vergangenheit aufgelaufenen Anwartschaften nachfinanziert. Diese Nachfinanzierung wird allerdings auf 15 Jahre verteilt, damit die Umstellung auf volle Kapitaldeckung mit vertretbarem Aufwand geschieht.
Das ist nicht nur im Sinne der Beschäftigten, die eine Betriebsrente vereinbart haben. Auch Arbeitgeber profitieren von dieser Regelung, auch wenn sie dann zunächst höhere Beiträge leisten werden. Nach dem Verursacherprinzip werden so die Arbeitgeberschultern belastet, die eine solche Vereinbarung anbieten.
Strukturentscheidungen von Unternehmen wirken sich mit der Neuregelung außerdem nicht mehr auf die Finanzierung der Insolvenzsicherung aus.
