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Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt auch in Zukunft die wichtigste Säule der Alterssicherung. Damit die Rente jedoch auch in Zukunft finanzierbar bleibt, hat die Bundesregierung das Rentenversicherungssystem reformiert.  

Das Rentenversicherungssystem ist abhängig von den Beitragseinnahmen, und dabei insbesondere von der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die finanzielle Grundlage ist damit umso größer, je mehr Beschäftigte sozialversichert sind.

Heute kommen dreieinhalb Jüngere jeweils für eine Rentnerin oder einen Rentner auf. In 30 Jahren wird aufgrund steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenraten das Verhältnis nur noch bei zwei zu eins liegen.

Zugleich ist die Dauer des Rentenbezugs seit 40 Jahren von 10 auf 17 Jahre gestiegen. Auch wenn diese Entwicklung aus der Sicht des Einzelnen erfreulich ist, so muss auf diese Entwicklung reagiert werden.

Keine Rentenkürzung

 

Die Höhe der gesetzlichen Rente ist an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelt. Dies sieht die Rentenanpassungsformel vor. Damit wird sichergestellt, dass bei steigender Lohnentwicklung die Rente entsprechend steigt, ohne dass es eines zusätzlichen Gesetzes bedarf. 

In der gleichen Logik hätte in der Zeit rückläufiger Lohnentwicklung die Rentenanpassungsformel Rentenkürzungen vorgesehen. Die Bundesregierung hat jedoch beschlossen, keine nominalen Rentenkürzungen vorzunehmen. Damit hat sie verhindert, dass im Westen der auszuzahlende Rentenbetrag um knapp ein Prozent und im Osten über ein Prozent verringert wurde. 

Die Bundesregierung hat zugleich beschlossen, bei zukünftig zu gewährenden Steigerungen der Rentenbeträge diese hälftig zu kürzen - der Generationsgerechtigkeit wegen. Die gesellschaftlich vereinbarte Kopplung an der Lohnentwicklung wird gewahrt, allerdings sozial abgefedert. Denn der Nachholfaktor greift erst ab 2011 und auch nur, sofern die Konjunktur die Löhne im Schnitt steigen lässt.

 

Künftig erst mit 67 in Rente

 

Um das Rentenversicherungssystem zukunftsfähig zu machen, hat die Bundesregierung beschlossen, ab 2012 bis 2029 das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre anzuheben. Heute liegt das gesetzliche Eintrittsalter in die Rente bei 65 Jahren. Das faktische Eintrittsalter ist aus verschiedenen Gründen im Einzelnen sehr häufig niedriger – im Durchschnitt liegt es deswegen bei 63 Jahren.

Ab dem Jahr 2012  wird das Eintrittsalter für eine Rente ohne Abschläge bis einschließlich 2023 in jedem Jahr um einen Monat erhöht. Von 2024 an sind es dann jeweils zwei Monate. Damit gehen Versicherte der Jahrgänge ab 1964 erst mit 67 abschlagsfrei in Rente. Für Versicherte mit mindestens 45 Pflichtbeitragsjahren aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege ist es weiterhin möglich, mit 65 abschlagsfrei in Rente zu gehen.

 

Rentenbeitrag unter 20 Prozent halten

 

Neben den Beitragszahlungen flossen 2006 etwa 78 Milliarden Euro, was einem Drittel des Bundeshaushalts entsprach, in die Gesetzliche Rentenversicherung. Dieser Zuschuss war nötig, weil die Einnahmen aus den Beiträgen nicht ausreichten. Die Bundesregierung hat deswegen den Beitrag zur Rentenversicherung zum 1.1.2007 um 0,4 Prozentpunkte auf 19,9 Prozent erhöht.  Ziel ist es gleichwohl, den Beitragssatz zur Rentenversicherung auch mittelfristig unter 20 Prozent zu halten. Dazu dienen die eingeleiteten Reformen.

Ob die Gestezliche Rentenversicherung auch in 2007 aus dem Bundeshaushalt bezuschusst werden muss, wird sich zeigen. Die Beitragseinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung haben sich zuletzt positiv entwickelt. Hierzu wird die günstige wirtschaftliche Entwicklung nicht unmaßgeblich beigetragen haben.

 

Initiative „50plus“

 

Ein höheres Renteneintrittsalter setzt voraus, dass Ältere dann auch grundsätzlich stärker beschäftigt sind. Die Bundesregierung will erreichen, dass nicht mehr wegen des Alters Menschen einfach aus dem Erwerbsleben ausscheiden (müssen). 

 

War noch vor kurzem ein Anteil von 45 Prozent der Älteren erwerbstätig, so ist der Anteil inzwischen bereits auf rund 50 Prozent gestiegen. Als Ältere zählen hierbei diejenigen, die 55 Jahre und älter sind. Damit erfüllt Deutschland bereits das im Rahmen der Lissabon-Strategie der EU für 2010 zunächst vereinbarte Ziel. Die EU hat diesen Anteil zwischenzeitlich auf 55 Prozent angehoben.

Um mehr Ältere erwerbstätig zu bekommen, hat die Bundesregierung die Initiative „50plus“ gestartet. Damit will die Bundesregierung vor allem einen gesellschaftlichen Wandel in der Einstellung über die Erwerbsfähigkeit von Älteren errreichen.