Europäische Initiative
Abbau von Verwaltungslasten
Bürokratie steckt nicht nur in deutschen, sondern auch in Brüsseler Vorschriften. Die EU hat auf dem Gipfel im März 2007 unter deutscher Ratspräsidentschaft einen wichtigen Beschluss zum Abbau von Bürokratie auf EU-Ebene gefasst: In 13 vorrangigen Rechtsgebieten soll der durch EU-Recht verursachte Aufwand gemessen und bis zum Jahr 2012 um 25 Prozent verringert werden.
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EU-Fahne
Foto: Oliver Mann
- EU Kommission forciert den Abbau von Verwaltungslasten
- Ex-Ante Verfahren für neue Rechtsetzungsverfahren
- Einbindung des Normenkontrollrates
- Fortschritte unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft 2007
- Direkte Beteiligung von Unternehmen
- Wettbewerb der EU-Kommission
Die EU -Kommission und die Expertengruppe um Edmund Stoiber haben bereits eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet. Die Umsetzung dieser Vorschläge würde insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von Berichtspflichten befreien und um mehrere Milliarden Euro pro Jahr entlasten.
EU Kommission forciert den Abbau von Verwaltungslasten
Anfang 2007 hat die Kommission ein ambitioniertes Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in Europa vorgelegt. Es sieht vor, das bestehende EU-Recht auf Grundlage des Standardkosten-Modells zu messen und Bürokratiekosten zu reduzieren. Zuallererst die Bürokratielasten der Wirtschaft.
Das Aktionsprogramm geht auf mehrere Initiativen der Kommission zur Besseren Rechtsetzung zurück: So die Mitteilung der Kommission zu "Strategischen Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union" von 2006 und die Mitteilung "Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union" aus dem Jahr 2005. Darin brachte die Kommission ihre Anstrengungen zum Bürokratieabbau auf die einfache Formel "Weniger Bürokratie = Mehr Wachstum".
Die EU Kommission hat zusätzlich im August 2007 die „Hochrangige Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten“ ins Leben gerufen. Die Aufgabe der Gruppe besteht darin, die Kommission in Fragen im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union zu unterstützen. Dessen Ziel ist es, die für Unternehmen entstehenden Verwaltungslasten von
EU-Rechtsvorschriften bis 2012 um 25 Prozent zu verringern. Die Gruppe unter Leitung von Edmund Stoiber hat 15 Mitglieder.
Ex-Ante Verfahren für neue Rechtsetzungsverfahren
Im Oktober 2005 hat die EU Kommission ein einheitliches EU-Nettoverwaltungskostenmodell vorgelegt. Es misste die Kosten für bestehendes Recht (ex post Messung) und künftige Gesetzgebungsvorhaben (ex ante Messung). Das Modell beruht auf dem so genannten Standardkosten-Modell.
Die EU-Kommission hat sich verpflichtet, alle neuen Gesetzesvorhaben auf Grundlage dieser Methode auf neue Bürokratiekosten zu überprüfen. Diese Analyse ist Teile der Gesetzesfolgenabschätzung.
Einbindung des Normenkontrollrates
Die für die EU zuständigen Staatssekretäre der Bundesministerien haben am 8. Oktober 2007 beschlossen, dass der Nationale Normenkontrollrat (NKR) auch die Bürokratiekostenschätzungen der Regelungsentwürfe der Europäischen Kommission überprüft. Dieses Verfahren hat am 1. Dezember 2007 begonnen.
Dadurch werden die Bürokratiekosten sowohl nationaler als auch europäischer Regelungen in einem abgestimmten Verfahren durch den NKR und die Ressorts überprüft. So ist sichergestellt, dass neue Verwaltungslasten in geplanten EU-Regelungen möglichst frühzeitig offengelegt werden und Änderungsvorschläge in Brüssel von deutscher Seite eingebracht werden können.
Über die Qualitätssicherung und einheitlichen Anwendung der Gesetzesfolgenabschätzung wacht ein unabhängiger Ausschuss (Impact Assessment Board).
Fortschritte unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft 2007
Gemeinsam haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Vize-Präsident der EU-Kommission Günter Verheugen ein richtungsweisendes Zeichen für Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung in der EU gesetzt.
Das Ziel: Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sollen vom Bürokratieabbau profitieren.
Auf dem EU-Frühjahrsgipfel im März 2007 konnte die Bundeskanzlerin einen wegweisenden Beschluss durchsetzen: Bis zum Jahr 2012 soll der von EU-Rechtsvorschriften verursachte Verwaltungsaufwand um ein Viertel reduziert werden. Der Europäische Rat empfahl den Mitgliedstaaten, sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ähnlich ehrgeizige nationale Ziele zu setzen.
Darüber hinaus wurde im Januar 2007 ein erstes Maßnahmenpaket vorgelegt, das eine rasche Entlastung von 1,3 Milliarden Euro für die Wirtschaft erbringen soll. Dem folgte im März 2008 ein zweites Paket mit elf Sofortmaßnahmen.
Direkte Beteiligung von Unternehmen
Die Online-Konsultation der Europäischen Kommission bietet Unternehmen die Möglichkeit, auf direktem Weg zur Verbesserung der Qualität des Rechts beizutragen, indem sie ihre Anliegen unmittelbar der Europäischen Kommission vortragen können.
Das Verfahren ist Teil des Aktionsprogramms zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union, das 2007 (- 25% bis 2012) gestartet wurde und darauf abzielt, unnötige Verwaltungslasten zu ermitteln und abzuschaffen.
Im Blickpunkt der online-Konsultation stehen Anliegen der Unternehmen: Deren Beiträge sollen zusammengetragen werden, um die EU zu unterstützen, das Unternehmensrecht effizienter zu gestalten.
Wettbewerb der EU-Kommission
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden können ihre Vorschläge zur Vereinfachung des EU-Rechts online einbringen. An der Spitze der Jury stehen Edmund Stoiber und Günter Verheugen, Vizepräsident der Europäischen Kommission. Die drei Teilnehmer mit den besten Ideen werden zur Verleihung der Europäischen Unternehmerpreise am 13. Mai 2009 nach Prag eingeladen.
