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Aufgabe

Viele Staaten verlangen für die Aufgabe der Staatsangehörigkeit einen formalen Antrag, der bei der Auslandsvertretung (Botschaften, Konsulate) zu stellen ist. Die notwendigen Informationen dafür geben die Auslandsvertretungen; auch die Einbürgerungsbehörde kann Hinweise zum Entlassungsverfahren geben. Solange der andere Staat über den Antrag nicht entschieden hat, kann die Einbürgerung in Deutschland nicht stattfinden.