Navigation und Service

Inhalt

Kosten/Strompreis

Bezahlbarkeit gehört zu den drei Leitprinzipien, die die Bundesregierung für die Energiewende festgeschrieben hat.

Können wir uns eine Energiewende jetzt, in Zeiten der Eurokrise, überhaupt leisten? Was kostet die Energiewende?

Ziel der Energiewende ist es, die Energieversorgung zu sichern und sie dabei wirtschaftlich sowie umweltverträglich zu gestalten. Denn wir brauchen eine Antwort auf die Endlichkeit und den Nachfrageanstieg der fossilen Ressourcen und auf den Klimawandel. Und wir brauchen einen Ersatz für die Kernenergie.

Kosten und Investitionen in eine moderne Energieversorgung und in energieeffiziente Produktionsprozesse fallen unmittelbar an, können sich aber zum Teil in kurzer Zeit amortisieren. Volkswirtschaften, die effizient und innovativ produzieren, können besser im internationalen Wettbewerb bestehen. Das gilt gerade in wirtschaftlich schwächeren Zeiten, so wie Europa sie gegenwärtig durch die Euro-Krise erfährt.

Abschätzungen zu den Kosten der Energiewende sind mit Unsicherheiten behaftet. Den von der Bundesregierung beauftragten Szenariorechnungen zu Folge liegt das zu erwartende Investitionsvolumen in einer Größenordnung von rund 20 Milliarden Euro jährlich – von heute bis zum Jahr 2050. Andere Einzelschätzungen besagen, dass allein für die Gebäudesanierung Investitionen in Höhe von rund 300 Milliarden Euro nötig sind. Die Übertragungsnetzbetreiber schätzen derzeit den Aufwand für den Trassenausbau bei den Stromautobahnen auf 20 Milliarden Euro.

Aus Investitionen folgen Impulse. Beispiel Wind- und Solarenergie: allein 2011 wurden 22,9 Milliarden Euro in derartige Anlagen investiert. Das brachte Arbeit und Umsatz für einen Sektor, der weiterhin im Kommen ist. 2011 beschäftigte die Branche 382.000 Menschen und erreichte damit ein neuen Höchststand. Von den Bauaufträgen für die energetische Gebäudesanierung profitieren vor allem örtliche Handwerksbetriebe aus dem Mittelstand. Allein das Gebäudesanierungsprogramm der staatlichen KfW-Bank sichert und schafft jährlich etwa 300.000 Arbeitsplätze. Ein weiterer Vorteil: Je mehr Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen kommen, desto weniger Einfuhren von Öl und Erdgas sind nötig.

Untersuchungen lassen insgesamt erwarten, dass mit der Umstrukturierung des Energiesystems auch für den Einzelnen Kosten verbunden sind, denen andererseits aber auch Entlastungen in Form von niedrigeren Energiekosten gegenüberstehen.

Sind alle im gleichen Maße an den Kosten beteiligt? Trägt die größte Last nicht der Privat-Verbraucher?

Alle Stromverbraucher – Unternehmen wie Privat-Verbraucher – leisten ihren Beitrag zur Finanzierung der Energiewende. Das geschieht auf unterschiedlichen Wegen:

Beispielsweise zahlen die Stromverbraucher über den Strompreis die sogenannte EEG-Umlage zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Der Strompreis enthält auch die Netzentgelte sowie eine Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Um faire internationale Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, bekommen einige Industriezweige Ermäßigungen bei diesen Umlagen. Das dient dem Schutz der Industrie und damit von Arbeitsplätzen in Deutschland.

Die Energiewende ist ein Gemeinschaftsprojekt. Alle – Verbraucher wie Wirtschaft – profitieren von sicherer, sauberer und bezahlbarer Energie, in fast jedem Lebens- und Wirtschaftsbereich sind wir von Energie abhängig. Die Energiewende kann also nur gelingen, wenn sich möglichst viele beteiligen und dazu beitragen.

Einige Industriezweige werden entlastet, weil sie besonders im internationalen Wettbewerb stehen und die Gefahr bestünde, dass Arbeitsplätze verloren gehen. Die Wirtschaft ist jedoch trotz Entlastung nicht von Anforderungen zum Energiesparen ausgenommen.

Ein Hebel ist der CO2-Emissionshandel, an dem über 1600 Unternehmen in Deutschland teilnehmen müssen. Wer energieeffizient produziert, braucht weniger Emissionszertifikate und hat so einen Kostenvorteil.

Um die Energieeffizienz in den Betrieben zu erhöhen, hat die Bundesregierung außerdem im Sommer 2012 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Stromsteuerentlastungen (sogenannter Spitzenausgleich) künftig an die Erstellung von Umwelt- oder Energiemanagementplänen knüpft. Eine noch in deutsches Recht umzusetzende EU-Richtlinie sieht überdies vor, dass die Energieversorgungsunternehmen den jährlichen Verkauf von Energie um 1,5 Prozent senken müssen.

Seit einigen Jahren steigt der Strompreis. Wird er auch wieder sinken?

Die Steigerungen des Strompreises beruhen auf vielen Faktoren, deren Entwicklung nicht im einzelnen vorhersehbar ist. Mit 3,59 ct/kWh hat die EEG-Umlage 2012 einen Anteil von knapp einem Siebtel des durchschnittlichen Haushaltsstrompreises von rund 25,5 ct/kWh. Gegenüber 2011 stieg sie geringfügig um 0,06 ct/kWh. Für 2013 haben die Übertragungsnetzbetreiber einen Anstieg auf 5,27 ct/kWh prognostiziert.

Der Anstieg der EEG-Umlage zum Jahresbeginn 2013 liegt wesentlich in dem starken Ausbau der erneuerbaren Energien begründet. Die enormen Ausbauraten der letzten Jahre führen zwar immer wieder zu deutlich sinkenden Börsenstrompreisen, was Großabnehmer, die direkt an der Börse kaufen, entlastet. Sinkende Börsenstrompreise führen andererseits dazu, dass der Abstand zwischen Marktpreis und Vergütung für die Anlagen mit erneuerbaren Energien steigt. Ein solcher Anstieg muss über die EEG-Umlage ausgeglichen werden.

Außerdem war das EEG-Umlagekonto im Minus, so dass die neue EEG-Umlage eine deutlich höhere Liquiditätsreserve aufbauen soll. Sollte diese Reserve nicht in Anspruch genommen werden, mindert sie einen möglichen Anstieg der EEG-Umlage im Folgejahr und kommt so den Verbrauchern zugute.

Eine weitere Reform des EEG und die Überprüfung der Entlastungen von der EEG-Umlage haben zum Ziel, die Strompreisentwicklung zu dämpfen. Hierzu soll auch die Absenkung der Managementprämie beitragen. Außerdem hat die Bundesregierung die Einführung einer Markttransparenzstelle für Strom, Gas und Kraftstoffe beschlossen. Diese wird künftig zusammen mit der Bundesnetzagentur dafür sorgen, dass im Großhandel die Preisbildung bei der Vermarktung und beim Handel mit Strom und Gas transparent und wettbewerbskonform geschieht.

Grundsätzlich können die Strompreise auch stark zwischen unterschiedlichen Anbietern und Tarifen variieren. Haushalte sollten daher unterschiedliche Tarife vergleichen und ggf. einen Wechsel des Stromlieferanten vornehmen.

Kann man absehen, wie sich die Strompreise nach dem endgültigen Atomausstieg entwickeln werden?

Der Atomausstieg wird in zehn Jahren vollzogen sein. Eine definitive Prognose für dieses Jahr ist aus heutiger Warte kaum möglich. Folgende Faktoren können jedoch eine Rolle spielen:

  • Durch weitere Marktintegration und effizientere Förderung der erneuerbaren Energien sollte deren Förderung, sprich: die EEG-Umlage, sinken können.
  • Wenn der europäische Energiemarkt weiter zusammenwächst, erhöht das den Wettbewerb unter den Energieanbietern und schafft Anreize, Strom effizienter zu erzeugen. Auch dies könnte einen senkenden Effekt auf den Strompreis haben.

Wer kontrolliert die Strompreise?

Die Strompreise bilden sich einerseits durch die Kosten für Produktion und Beschaffung am Markt sowie für den Transport. Der Anteil an Steuern und Abgaben liegt in der Hand des Staates.

Eine Kontrolle gibt es insoweit, als die Kartellämter des Bundes und der Länder sowie die EU-Kommission die Stromanbieter hinsichtlich Preisabsprachen und Marktverhalten beobachten und im Zweifel dagegen einschreiten. Jeder Verbraucher kann zudem bei der zuständigen Kartellbehörde ein Missbrauchsverfahren beantragen, das diese nach pflichtgemäßem Ermessen einleiten wird. Bei einem begründeten Verdacht, dass ein Energieversorgungsunternehmen eine machtbeherrschende Stellung ausnutzt, wird dies regelmäßig der Fall sein. Außerdem besteht für Verbraucher die Möglichkeit, zivilgerichtlich einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot durch Unterlassungs- beziehungsweise Schadenersatzklagen geltend zu machen.

Eine wichtige Rolle wird in diesem Zusammenhang auch die sogenannte Markttransparenzstelle spielen.

Die Bundesnetzagentur setzt darüber hinaus Anreize für niedrige Kosten bei den Netzen. Denn sie schreibt Obergrenzen für den Erlös der Netzbetreiber fest (sogenannte Anreizregulierung). Das soll den Verbraucher vor zu hohen Netzentgelten schützen.