Maßnahmen im Überblick
Das Zeitalter der erneuerbaren Energien so schnell wie möglich erreichen und gleichzeitig den Preis für Strom bezahlbar halten.
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Ausbau erneuerbarer Energien
Foto: picture-alliance
- Darum geht es
- Erneuerbare Energien – der Ausbau läuft
- Netze – vor dem Ausbau gründlich planen
- Energiespeicher – entwickeln
- Ausstieg aus der Kernkraft
- Kraftwerke
- Energiesparen und Wirkungsgrad erhöhen
- Elektroautos
Das Energiekonzept 2050 gestaltet die deutsche Energieversorgung komplett um – zum Wohle aller. Ziel ist es, eine der umweltschonendsten und energiesparsamsten Volkswirtschaften zu werden – bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen und hohem Wohlstandsniveau.
Darum geht es
Der Ausbau der erneuerbaren Energien als Alternative zur Kernkraft ist die Grundidee des Konzepts. Der Energieanteil an der Stromerzeugung aus Sonne, Wind & Co. soll im Jahr 2020 mindestens 35 Prozent betragen. Schon heute sind die erneuerbaren Energien die Nummer 2 im Strommix mit rund 23 Prozent.
Doch eine Energieversorgung, die sich auf erneuerbare Energieträger stützt, birgt Herausforderungen: Es gibt mehr, aber dafür kleinere Anlagen als bisher. Ihr Strom muss in das Netz eingespeist und zu den Verbrauchern transportiert werden.
Außerdem wird künftig ein Großteil des Stroms durch Windkraft im Norden erzeugt und muss von dort nach Süddeutschland gelangen. Der Ausbau der großen überregionalen Übertragungsnetze und der Verteilnetze ist deshalb ein wichtiges Anliegen.
Erneuerbare Energie heißt auch, dass mehr Speicherkapazitäten nötig werden. Denn Sonne, Wind & Co. erzeugen Energie unbeständiger als fossile Großkraftwerke, so dass Energie aus Spitzenzeiten gespeichert werden muss, um sie in Flautezeiten zu nutzen. Und für den Fall, dass dies nicht genügt, muss es flexible Kraftwerke geben, die schnell hochgefahren werden können. Um erneuerbare Energien erschwinglich zu machen und durch Speicher und Netze optimal nutzen zu können, muss sich die Technik weiterentwickeln.
Energieforschung ist deshalb ein Förderschwerpunkt der Bundesregierung. Genauso wichtig ist es, mehr Energie einzusparen, vor allem beim Heizen von Wohnungen und Häusern und bei der Mobilität. Die Bundesregierung fördert daher Gebäudesanierungen und Elektroautos.
Erneuerbare Energien – der Ausbau läuft
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bleibt das wichtigste Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Schon jetzt sind Wasserkraft, Photovoltaik und Biomasse zu einem wichtigen Baustein im Strommix geworden.
Die Bundesregierung wird Windenergie an Land verstärkt ausbauen und alte Anlagen durch effizientere ersetzen lassen. Die Offshore-Windenergie in Nord- und Ostsee wird durch das neue KfW-Offshore-Programm mit fünf Milliarden Euro gefördert. Zwei Windparks haben bereits Finanzierungszusagen, über einen Antrag wird aktuell entschieden und weitere werden geprüft. Die neue Regelung zur Clusteranbindung des Bundes schafft die Voraussetzungen zur Errichtung einer zentralen Kupplung, einer Art "Mehrfachsteckdose" auf See. So können Windparks schneller und umweltschonender angeschlossen werden als bisher bei der Einzelanbindung. Zudem wurden 2012 klare Haftungsregeln für Netzanbindungen von Offshore-Windparks erarbeitet, um das Risiko von Leitungsunterbrechungen fair zu verteilen.
Die Umlage, die Stromverbraucher für erneuerbare Energien zahlen, erhöhte sich für 2013 auf 5,3 Cent pro Kilowattstunde. Auch die Vergütungen für erneuerbare Energien wurden angepasst.
Netze – vor dem Ausbau gründlich planen
Noch sind die deutschen Stromnetze nicht flächendeckend auf den Transport der erneuerbaren Energien ausgelegt. 24 Vorhaben hat die Bundesregierung als besonders dringend klassifiziert. Ein knappes Viertel davon ist fertiggestellt - rund 200 Kilometer Stromtrasse von 850 Kilometern, die bis 2015 gebaut sein sollen. Das neue Netzausbaubeschleunigungsgesetz sorgt dafür, dass sich Planungsverfahren für Höchstspannungsleitungen über Landesgrenzen hinweg von 10 auf 4 Jahre verkürzen können. Die Übertragungsnetzbetreiber legten im Sommer 2012 den Netzentwicklungsplan vor, der Grundlage für den Entwurf des Bundesbedarfsplans der Bundesnetzagentur war.
Die Bundesregierung hat im Dezember 2012 weitere Maßnahmen beschlossen, um den Stromnetzausbau zu beschleunigen. Kernstück ist der Bundesbedarfsplan. Er enthält alle notwendigen Modernisierungsmaßnahmen der nächsten zehn Jahre. 36 Vorhaben schreibt der Bundesbedarfsplan fest, die energiewirtschaftlich notwendig und besonders vordringlich sind. Vorgesehen sind bundesweit 2.800 Kilometer neue Trassen und 2.900 Kilometer bestehender Leitungen sind zu verbessern und zu verstärken. Die Kosten liegen geschätzt bei zehn Milliarden Euro, ohne die eventuellen Mehrkosten für Erdkabel. Ein großes Vorhaben - da ist es besonders wichtig, dass Bund und Länder gemeinsam agieren. "Die Trassen laufen immerhin durch die gesamte Republik - durch ganz Europa. Da darf nicht autonom gehandelt werden", erläuterte Bundeminister Rösler.
Die Länder werden dem Bund wichtige Kompetenzen übertragen, um den Netzausbau zu beschleunigen. Hierfür berieten Bund und Länder im März 2013 im Kanzleramt den Entwurf einer konkreten Verordnung. Sobald der Bundesbedarfsplan in Kraft tritt, kann mit der Planfeststellung begonnen werden.
Auch Kleinanlagen sind wichtig für ein stabiles Netz: Eigentümer älterer Photovoltaik-Anlagen sollen diese umrüsten, um einer Überlastung an der 50,2 Hertz Grenze vorzubeugen. Außerdem wurden 2012 Rahmenbedingungen für intelligente Stromzähler verbessert: Sie signalisieren, wann der Strom im Überfluss vorhanden ist und genutzt werden sollte. So können Strombedarf und Stromerzeugung besser koordiniert werden, wie es für ein Leben mit erneuerbaren Energien notwendig ist.
Energiespeicher – entwickeln
Wind- und Sonnenenergie liefern nicht immer gleich viel Leistung. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, müssen wir Energie "parken" können. Hier helfen moderne Energiespeicher. Sie speichern Strom und speisen ihn bei Bedarf in das Netz ein. Für Forschung und Entwicklung von Energiespeichern stellt der Bund bis 2014 bis zu 200 Millionen Euro bereit. Erste Leuchtturmprojekte wurden 2012 gestartet. Energiespeicher werden außerdem von Netzentgelten und der EEG-Umlage befreit.
Ausstieg aus der Kernkraft
Wir werden bis spätestens Ende 2022 auf Kernkraft verzichten. Das ist ein verbindliches Datum für den Ausstieg aus der Kernenergie, der auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens beruht. Das Atomgesetz ist bereits entsprechend geändert und bereitet damit den Weg.
Still gelegt bleiben die sieben Kernkraftwerke, die nach der Reaktorkatastrophe in Japan heruntergefahren wurden und das Kernkraftwerk Krümmel. Die übrigen neun Kraftwerke gehen in den kommenden Jahren nach und nach vom Netz zu genau festgelegten Zeitpunkten.
Kraftwerke
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass der Atomausstieg zu Engpässen in den Winterhalbjahren führen kann. Gas- und Kohlekraftwerke werden diese Engpässe auffangen müssen. Auch die Netzstabilität und Schwankungen in der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien erfordern dann den Einsatz konventioneller Kraftwerke. Für den Winter 2012/2013 stand deshalb erneut Reservekapazität zur Verfügung. Die Bundesnetzagentur erwartete zwar eine zeitweilig angespannte, aber beherrschbare Lage. Darüber hinaus hat der Bundestag am 29. November 2012 eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen, die die Versorgungssicherheit weiter erhöht. Danach gelten bis 2017 befristete Übergangsregeln.
Die Bundesregierung stellt mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz und der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes den zügigen Aufbau zusätzlicher Kapazitäten sicher. Bis 2013 werden neue Gas- und Kohlekraftwerke mit einer Leistung von rund zehn Gigawatt ans Netz gehen. Bis 2020 muss noch einmal dieselbe Kraftwerksleistung hinzukommen. Ein neues Kraftwerksförderprogramm für kleine und mittelständische Energieerzeuger trägt zusätzlich zur Versorgungssicherheit bei. Zudem will die Bundesregierung die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) verbessern und bis zum Jahr 2020 fortsetzen.
Energiesparen und Wirkungsgrad erhöhen
Bis 2050 wollen wir unseren Bedarf an Primärenergie um 50 Prozent senken. Das ist nur zu erreichen, wenn wir in allen Lebensbereichen Energie einsparen. 40 Prozent der Energie verbrauchen wir in Deutschland fürs Wohnen. Der Wärmebedarf des Gebäudebestandes soll bis 2020 um 20 Prozent sinken. Bis 2050 sollen Häuser nahezu klimaneutral sein, also den eigenen Bedarf nur aus erneuerbaren Energien decken. Schon jetzt unterstützt die Bundesregierung Eigentümer darin, Gebäude energiesparend zu sanieren, etwa durch Wärmedämmung oder moderne Heizungsanlagen. Um die Sanierungsrate zu verdoppeln, erhöht die Regierung das KfW-Gebäudesanierungsprogramm auf 1,8 Milliarden Euro. Das Bundesbauministerium wird einen Sanierungsfahrplan ausarbeiten. Er soll Gebäudeeigentümern helfen mit Sanierungsmaßnahmen bis 2050 den Niedrigenergiestandard zu erreichen.
Bei Elektrogeräten sollen die Energieräuber vom Markt genommen und Energiespargeräte schneller eingeführt werden. Verbraucher müssen leicht erkennen können, wie viel Energie ein Gerät verbraucht. Die Bundesregierung will sich für hohe europäische Standards und eine transparente Kennzeichnung einsetzen.
Elektroautos
Bis 2020 sollen mindestens eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren, bis 2030 sogar sechs Millionen. Das ist Ziel des Regierungsprogramms Elektromobilität. Der Spitzenautostandort Deutschland soll zum Leitanbieter und Leitmarkt von Elektroautos werden. Die Bundesregierung verdoppelt deshalb die Mittel für Forschung und Entwicklung auf fast zwei Milliarden Euro bis 2013. Wer ein Elektroauto kauft, soll profitieren: zehn Jahre keine KfZ-Steuer, eigene Elektrofahrzeug-Parkplätze mit Ladestationen und die Erlaubnis, Busspuren zu nutzen.
