Gesetzliche Vorgaben zum Inhalt der Schlachtabrechnung für außerhalb von Märkten gehandeltes Schlachtvieh sind aufgehoben:
Das entlastet die betroffenen Unternehmen um jährlich 16,2 Millionen Euro.
Die Umstellung des BSE-Tests auf Tiere ab 30 Monate entlastet die Unternehmen um jährlich um 5 Millionen Euro.
Bürokratieabbau: Wir tun was! - Maßnahmen im Bereich des BMELV seit 2005
