Arbeitgeber melden Daten ihrer Beschäftigten online an die Sozialversicherung.
Die Schaffung eines integrierten, vollautomatisierten Melde- und Beitragsverfahrens für die Sozialversicherung erbringen bereits branchenübergreifende Entlastungen für die Wirtschaft von über 800 Millionen Euro.Forum "Bürokratieabbau im Zuständigkeitsbereich des BMAS - Was ist notwendig, was kann vereinfacht werden?"
Seit dem 1. Januar 2006 müssen Arbeitgeber ihre Beitragsermittlung zur Sozialversicherung noch vor Ablauf des laufenden Monats vornehmen und die Beiträge überweisen.
Arbeitgeber können die Beiträge zur Sozialversicherung pauschal auf Basis des Vormonates ermitteln, wenn das Entgelt oder die Zahl der Beschäftigten monatlich stark schwankt. Diese Regelung hat die Bürokratiekostenbelastung der Wirtschaft um schätzungsweise 650 Millionen Euro pro Jahr gesenkt.Forum "Bürokratieabbau im Zuständigkeitsbereich des BMAS - Was ist notwendig, was kann vereinfacht werden?"
Mit der Einführung eines elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) durch das ELENA-Verfahrensgesetz vom 28.03.2009 fallen einzelne papiergebundene Einkommensnachweise ab 2012 weg:
Allein die Umsetzung von Bescheinigungen aus dem Bereich des Arbeitslosengeldes führt künftig zu einer Bürokratiekostenentlastung in Höhe von rund 75 Millionen Euro pro Jahr für die Unternehmen und zu weiterem Einsparpotenzial für die Verwaltung. Weitere Einsparungen ergeben sich bei Entgeltbescheinigungen für das Bundeselterngeld und Wohngeld. Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich außerdem Entlastungseffekte durch die beschleunigte Bearbeitung der Leistungsanträge.Elektronischer Entgeltnachweis kommt 2010
Unternehmen aller Branchen werden durch den Wegfall der Lohnsteuerkarten entlastet
Durch den Wegfall der Lohnsteuerkarten und die Einführung eines elektronischen Abrufverfahrens für Lohnsteuerabzugsmerkmale durch das Programm ELSTERLohn II werden Unternehmen branchenübergreifend um 262 Millionen Euro entlastet.zum Bundesfinanzministerium
Elektronische Bearbeitung des Erstattungsantrages für den Ausgleich von Aufwendungen für Entgeltfortzahlungen oder Mutterschaftsleistungen:
Unternehmen sparen künftig 37 Millionen Euro, weil der Erstattungsantrag des Arbeitgebers auch vollelektronisch an die Krankenkassen übermittelt werden kann. Das ermöglicht im Anschluss eine automatisierte Bearbeitung des Antrags. Dadurch sinkt der Bescheinigungs- wie auch der Bearbeitungsaufwand. Die ursprüngliche Belastung für die Wirtschaft betrug etwas über 55 Millionen Euro jährlich.zum Bundesministerium für Gesundheit
