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Integration fördern

Am 4. Dezember 2009 hat die Innenministerkonferenz im Einvernehmen mit dem Bundesinnenminister beschlossen, dass die Aufenthaltserlaubnis auf Probe um zwei Jahre verlängert werden kann. Ursprünglich sollte die Regelung Ende 2009 auslaufen. Die Verlängerung ist im Koalitionsvertrag vorgesehen.

Das Bundeskabinett hat am 9. Dezember 2009 Eckpunkte für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Berufsabschlüsse beschlossen, die im Ausland erworben wurden.