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Bessere Altersvorsorge: Erhöhung des Schonvermögens beim ALG II

Die Bundesregierung fördert die private Altersvorsorge. Davon sollen auch Langzeitarbeitslose profitieren.

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, behält künftig mehr von seinem angesparten Altersvorsorgebeiträgen. Das sogenannte "Schonvermögen" verdreifacht sich von 250 auf 750 Euro pro Lebensjahr.

Voraussetzung für das Schonvermögen ist, dass das Ersparte unwiderruflich der Altersvorsorge dient. Auch nach dem Bezug von Arbeitslosengeld II steht das Ersparte dann nicht anderweitig zur Verfügung: Es muss so angelegt sein, dass es erst mit Eintritt in den Ruhestand verfügbar ist.

Die Bundesregierung verbessert zudem die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge („Riester“-Förderung), die z.B. auf sogenannte Grenzgänger (Arbeitnehmer, die im EU-Ausland leben, aber in Deutschland arbeiten) und auf selbstgenutzte Immobilien im EU-Ausland ausgeweitet werden soll (Kabinettsbeschluss).