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Sicherung von Arbeitsplätzen

Betriebe können in diesem Jahr Kurzarbeitergeld bis zu 18 Monate beantragen. Auch wenn ein Unternehmen erst im Dezember 2010 wegen Auftragsverlusten Kurzarbeit anmeldet, kann der Zeitraum dafür bis Mitte 2012 betragen. Vor allem der Kurzarbeiterregelung ist es zu verdanken, dass auch in der Wirtschaftskrise viele Arbeitsplätze erhalten blieben.

Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Arbeitgeber, die für ihre Belegschaft Kurzarbeitergeld beantragen, müssen danach wieder selbst die Sozialbeiträge zahlen – so wie vor der Krisenregelung.

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat zu Mindereinnahmen in der Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung geführt. Um diese Lücken zu schließen, will die Bundesregierung mit dem Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz einen Schutzschirm für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spannen. Das hat das Bundeskabinett im Dezember 2009 beschlossen.

Die Bundesregierung setzt damit das Ziel des Koalitionsvertrags um, die Beitragssätze zu den Sozialversicherungen und damit die Lohnnebenkosten zu stabilisieren. Deshalb soll die Bundesagentur für Arbeit für 2010 statt eines Darlehens einen zusätzlichen Zuschuss von 16 Milliarden Euro erhalten. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen in diesem Jahr über den Gesundheitsfonds einen weiteren Zuschuss in Höhe von 3,9 Milliarden Euro bekommen. Beides hilft, Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor höheren Belastungen zu schützen.

Zudem will die Bundesregierung die Mitarbeiterkapitalbeteiligung steuerlich attraktiver machen. Das Bundeskabinett hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, nach dem sich Arbeitnehmer künftig jährlich mit bis zu 360 Euro ihres Entgeltes steuer- und abgabenfrei am Kapital ihres Arbeitgebers beteiligen können. Bisher wird der Vorteil nur gewährt, wenn die 360 Euro als freiwillige Leistung zusätzlich vom Arbeitgeber gezahlt wurden.