Neue Impulse für Wachstum und Beschäftigung
Im Vordergrund der Regierungspolitik steht die Aufgabe, die Folgen der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise zu überwinden. Deshalb hat die Bundesregierung das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Es ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
Steuerentlastungen geben wichtige Impulse für Wachstum und Beschäftigung. Familien erhalten mehr Kindergeld und höhere Freibeträge. Für Unternehmen sind steuerliche Wachstumsbremsen gelockert.
Entlastungen für Familien
Der größte Teil der Steuerentlastungen kommt Familien mit Kindern zugute: insgesamt 4,6 Milliarden Euro jährlich. Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 2010 außerdem das Kindergeld und die Kinderfreibeträge erhöht: Das Kindergeld steigt für jedes Kind um 20 Euro im Monat. Der Kinderfreibetrag steigt um knapp 1.000 Euro auf 7.008 Euro. Damit sind auch die Unterhaltssätze für Kinder gestiegen.
Die neuen Kindergeldbeträge im Monat:
- Für das erste und zweite Kind 184 Euro.
- Für das dritte Kind 190 Euro.
- Für jedes weitere Kind 215 Euro.
- Die Kinderfreibeträge steigen von 6.024 auf 7.008 Euro.
Die Erhöhung der Kinderfreibeträge für Kinder wirkt sich auch auf die Unterhaltsansprüche von Kindern alleinerziehender Eltern aus.
Der gesetzliche Mindestunterhalt beträgt seit Januar 2010 pro Monat
- für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro
- für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro und
- für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro.
Auch der monatliche Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern steigt:
- Von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und
- von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen.
- Die Erbschaftsteuerbelastung für Geschwister, Nichten und Neffen ist gesunken: Seit dem 1. Januar 2010 gilt ein neuer, niedrigerer Erbschaftsteuertarif. Je nach Umfang der Erbschaft liegt er bei 15 bis 43 Prozent. Bisher waren es – wie bei Nichtverwandten – 30 bis 50 Prozent.
Wachstumsbremsen für Unternehmen gelöst
Für Unternehmen hat die christlich-liberale Koalition die Steuerregelungen gelockert, die sie sich in der Krise als besonders wachstumshemmend erwiesen haben. Es geht darum, vor allem mittlere Unternehmen zu stärken, notwendige Umstrukturierungen zu erleichtern und damit Arbeitsplätze zu erhalten.
- Sofortabschreibung: Unternehmen können jetzt Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis zu 410 Euro sofort (also im Jahr der Anschaffung) abschreiben. Der steuerliche Vorteil bringt gerade kleinen und mittleren Unternehmen zusätzlichen finanziellen Spielraum. Alternativ ist es auch möglich, einen Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro einzurichten.
- Zinsschranke abgemildert: Mittelständische Unternehmen können Zinsaufwendungen besser steuerlich geltend machen. Ihre Freigrenze für die sogenannte Zinsschranke liegt jetzt bei drei Millionen Euro (vorher: eine Million Euro). Das entlastet Mittelständler, die in der Krise höhere Risikoaufschläge für Kredite zahlen müssen.
- Unternehmen können Verluste wegen wirtschaftlicher Sanierungen steuerlich wieder besser geltend machen. Auch neue Gesellschafter können Verluste weiterhin steuerlich absetzen, wenn sie in den Betrieb neu investieren oder Arbeitsplätze sichern.
- Für Übernachtungsleistungen ist der Mehrwertsteuersatz auf sieben Prozent gesunken. Dies trägt der aktuellen europäischen Wettbewerbssituation im Hotel- und Gaststättengewerbe Rechnung. Die Regelung stärkt das deutsche – vor allem mittelständisch geprägte – Tourismusgewerbe.
- Für Familienunternehmen gibt es Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer. Nachfolger von Familienunternehmen sollen künftig auf veränderte Auftragslagen flexibler reagieren können. Wenn das Unternehmen sieben Jahre mit allen Arbeitsplätzen weitergeführt wird, entfällt die Erbschaftssteuer. Sind es nur fünf Jahre, sind 15 Prozent des Betriebsvermögens zu versteuern.
