Die Bundesregierung wird zu bestimmten Themen und Aufgabengebieten von Beauftragten unterstützt und beraten. Die Beauftragten sind dem Bundeskanzleramt oder einzelnen Ressorts zugeordnet.
Die Beauftragten können auf gesetzlicher Grundlage eingerichtet werden, wie zum Beispiel die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Paragraf 92 f. des Aufenthaltsgesetzes).
Andere Beauftragte der Bundesregierung werden durch Kabinettsbeschluss beziehungsweise Organisationserlass der Bundeskanzlerin oder Erlass eines Ressorts eingesetzt, so etwa der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes (Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 3. Mai 1989).
Eine Besonderheit beim Auswärtigen Amt sind die Koordinatoren, die dort neben den Beauftragten eingesetzt sind (zum Beispiel die Koordinatorin für die deutsch-polnische Zusammenarbeit). Die Koordinatoren sind den Beauftragten der Bundesregierung gleichgestellt.
Eine Sonderstellung nimmt auch der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ein. Er gehört zum Bundeskanzleramt. Dort leitet er auch als Staatsminister eine Behörde, die ebenfalls "Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien" heißt.
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